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Aussaat von gebeiztem Mais verboten

Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft weist nochmals auf die Eilverordnung des Bundesagrarministeriums vom Samstag hin.

Lesezeit: 2 Minuten

Ab sofort darf Mais, der mit den Wirkstoffen Imidacloprid (Handelspräparate zum Beispiel Cruiser 350, Faibel), Clothianidin (Handels-präparate zum Beispiel Poncho, Poncho pro), Methiocarb (Handelspräparate zum Beispiel Faibel, Mesurol flüssig) oder Thiametoxam (Handelspräparat zum Beispiel Cruiser 350) gebeizt ist, mit pneumatischen Sägeräten, die mit Unterdruck arbeiten, nicht mehr ausgesät werden. Aktuell ist offensichtlich Saatgut mit schlechter Beizqualität in den Handel gelangt. Dadurch muss bei der Aussaat mit erhöhtem Abrieb und damit mit einer erhöhten Freisetzung von Beizmittel bei Verwendung bestimmter Techniken gerechnet werden. Mit dem Verbot soll eine Verbreitung der Maisbeizmittel verhindert werden. Sie werden für das Bienensterben in den letzten Wochen in Teilen Baden-Württembergs und Bayerns mit verantwortlich gemacht.


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Die Aussaat mit mechanischen Sägeräten und mit pneumatischen Geräten, die mit Überdruck arbeiten, ist dagegen zulässig; allerdings ist im Einzelfall dafür zu sorgen, dass kein Saatgutabrieb freigesetzt wird.


Wer mit den genannten Mitteln gebeiztes Saatgut aussäen will, hat dies mit Angabe


➢ der Fläche,


➢ des Tages der Aussaat und


➢ der verwendeten Technik


spätestens einen Tag vor der Aussaat dem örtlich zuständigen Amt für Landwirtschaft und Forsten per Fax formlos anzuzeigen. Ordnungswidrig handelt, wer trotz des Aussaatverbotes Maissaatgut aussät und / oder der Anzeigepflicht nicht nachkommt.


Mehr dazu im aktuellen Pflanzenschutztelegramm

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