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BASF klagt gegen Verbot der Neonikotinoide

Im Streit um das Bienensterben wehrt sich nach den Konzernen Syngenta und Bayer nun auch die BASF gegen das Verbot der Neonikotinoide durch die EU. Konkret klagt das Ludwigshafener Unternehmen gegen die Beschränkungen für den Einsatz seines Mittels Fipronil bei der Saatgut-Behandlung.

Lesezeit: 1 Minuten

Im Streit um das Bienensterben wehrt sich nach den Konzernen Syngenta und Bayer nun auch die BASF gegen das Verbot der Neonikotinoide durch die EU. Konkret klagt das Ludwigshafener Unternehmen gegen die Beschränkungen für den Einsatz seines Mittels Fipronil bei der Saatgut-Behandlung.


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Zur Begründung heißt es, der Rückgang der Bienenvölker werde durch zahlreiche und komplexe Faktoren verursacht und nicht durch das Mittel. Die Behörde habe bei ihrer Entscheidung zudem nicht alle verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse berücksichtigt.


Die EU-Kommission hatte den Einsatz des BASF-Insektizids im Sommer deutlich eingeschränkt und dabei auf Gefahren für Honigbienen verwiesen. Sie stützte ihre Entscheidung auf Studien der europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA. Von dem Verbot sind außerdem die Mittel Thiamethoxam von Syngenta sowie die  Clothianidin und Imidacloprid von Bayer betroffen. Beide Konzerne schon im August gegen die Entscheidung der Kommission geklagt. (ad)

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