Am 25. April hat der BBV-Landesfachausschuss für tierische Erzeugung und Vermarktung getagt. Die Ausschussmitglieder diskutierten eine ganze Palette an herausfordernden Themen mit Friedrich Mayer aus dem bayerischen Landwirtschaftsministerium, wie der Bayerische Bauernverband (BBV) berichtet.
Auch wenn der BBV in der Diskussion um die Düngeverordnung zahlreiche Verschärfungen – wie eine einstündige Einarbeitungsfrist, neunmonatige Lagerkapazität, eine weitere Ausweitung der Sperrfristen – verhindern und Erleichterungen und Ausnahmemöglichkeiten zum Beispiel bei der Ausbringtechnik erreichen konnte, so äußerten die Ausschussmitglieder nach wie vor deutliches Unverständnis für die verschärften Technikvorgaben sowie die teilweise höheren Werte zur Berechnung des Nährstoffanfalls in Tierhaltungsbetrieben.
Gerhard Zellner, der Leiter der Veterinärabteilung im bayerischen Umweltministerium, informierte über die geänderte Tierärztliche Hausapotheken-Verordnung (TÄHAV). Vor deren Verabschiedung hatte der BBV auf die Probleme der neuen Vorgaben zur Arzneimittelabgabe hingewiesen und eine Überarbeitung beziehungsweise Verschiebung gefordert. Die Ausschussmitglieder zeigten die einzelnen Probleme auf und forderten Maß und Ziel bei der Auslegung der offenen Punkte.
Bei der Kennzeichnung von Fleisch nach Haltungsform und Herkunft wies Dr. Heinz Schweer von Vion auf die damit verbundenen organisatorischen und logistischen Herausforderungen wie die erheblich zunehmenden Sortierungskriterien und die Teilstückproblematik hin. Der Ausschuss warnt vor einem unübersichtlichen Dschungel in der Kennzeichnung, der droht, wenn jedes Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen sein eigenes System auf die Beine stellt. Außerdem verlangt der Ausschuss, dass eine bundeseinheitliche verpflichtende Kennzeichnung so ausgestaltet wird, dass Fleisch, das unter Anforderungen erzeugt wird, die über dem gesetzlichen Standard liegen, auch einen höheren Preis haben muss und dadurch der entstehende Zusatzaufwand für den Tierhalter mindestens abgedeckt wird.