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BBV sieht deutlichen Nachbesserungsbedarf bei Düngeverordnung

Die ersten Erfahrungen bei der Umsetzung der neuen Düngeverordnung haben nach Ansicht des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) gezeigt, dass an einigen Punkten deutlicher Nachbesserungsbedarf bei den gesetzlichen Grundlagen besteht.

Lesezeit: 2 Minuten

Die ersten Erfahrungen bei der Umsetzung der neuen Düngeverordnung haben nach Ansicht des Bayerischen Bauernverbandes (BBV) gezeigt, dass an einigen Punkten deutlicher Nachbesserungsbedarf bei den gesetzlichen Grundlagen besteht.


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„Die erfolgten Änderungen im Düngerecht sind mit völlig überzogener Verwaltungs-, Kontroll- und Dokumentationsbürokratie verbunden und stellen die bäuerlichen Familienbetriebe aufgrund deutlich erhöhter Anforderungen vor gewaltige Herausforderungen. Die Umsetzung der Novelle der Düngeverordnung darf zu keinen Strukturbrüchen in der bayerischen Landwirtschaft führen“, warnten deshalb die Mitglieder des Präsidiums des Bayerischen Bauernverbandes in ihrer Sitzung am vergangenen Montag in München.



Alle Möglichkeiten der Bundesländer im Rahmen des neuen Düngerechts müssen von der Staatsregierung und dem Bayerischen Landtag maximal ausgeschöpft werden, sodass weiterhin eine praxistaugliche Düngung sichergestellt bleibt, heißt es in einer einstimmig verabschiedeten Erklärung.



Insbesondere sind folgende Punkte von der Politik in Bayern anzupacken und umzusetzen:


  • Möglichst schnell muss eine praxistaugliche Derogationsregelung auf den Weg gebracht werden
  • Rote Gebiete in Bezug auf Nitrat sind deutlich zu reduzieren und müssen auf die tatsächlichen Erfordernisse und somit den geringstmöglichen Flächenumgriff begrenzt bleiben
  • Sicherstellung der Einsatzmöglichkeit von einfacher Ausbringtechnik für Grünland und auch für Ackerland sowie der praxistauglichen Ausbringverfahren für die vielfältigen Verhältnisse
  • Spielräume bei Basisdaten ausloten und nutzen
  • Sperrfristverschiebung in begründeten Einzelfällen zusätzlich ermöglichen
  • Entlastungsregelungen bei Stoffstrombilanz
  • Bei der Umsetzung des novellierten Düngerechts muss die ausreichende Nährstoffversorgung der Pflanzen gewährleistet bleiben.

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