In einem am 29. Juli auf top agrar online veröffentlichten Interview mit Rechtsanwalt Franz-Christoph Michel wird der Eindruck erweckt, dass der Bundesgerichtshof bereits ein Urteil zur strittigen Windkraftklausel der BVVG gefällt habe. Dazu hat uns folgende Stellungnahme der BVVG erreicht:
„Es ist nicht richtig, dass bereits ein Urteil des BGH zur Frage der sog. Windklausel bzw. zu einem entsprechenden Rückkaufrecht der BVVG bei Verträgen, die auf der Grundlage des Ausgleichsleistungsgesetzes und der Flächenerwerbsverordnung abgeschlossen wurden, ergangen ist.
In dem Verfahren V ZR 12/17, an dem die BVVG als Partei beteiligt ist, hat am 13.07.2018 "lediglich" ein Termin zur mündlichen Verhandlung stattgefunden - der Termin zur Verkündung einer Entscheidung wurde danach und nach Beratung des Gericht erst auf den 14.09.2018 bestimmt.
Da eine abschließende Festlegung und Entscheidung des BGH im Verhandlungstermin noch nicht erfolgte, sondern im Termin zur mündlichen Verhandlung wie üblich streitig zur Sache verhandelt wurde, ist für eine Beurteilung etwaiger Konsequenzen und Rückschlüsse aus diesem Verfahren seriöserweise zunächst das Vorliegen des Urteils sowie der Entscheidungsgründe im Wortlaut abzuwarten.“
Anmerkung der Redaktion:
Die Kritik der BVVG ist berechtigt. Wir haben das Interview entsprechend korrigiert und mit einem Hinweis auf das noch laufende Verfahren versehen, um Fehlinterpretationen zu vermeiden.