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BGH mit Klarstellung zur Genehmigungsfrist im Grundstückverkehrsgesetz

Eine Klarstellung hinsichtlich der Genehmigung von Flächenkäufen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz hat der Bundesgerichtshof (BGH) vorgenommen. Der Anfang Februar veröffentlichte BGH-Beschluss bezieht sich auf die Verlängerung der Frist für die Entscheidung über die Genehmigung eines Grundstücksgeschäfts.

Lesezeit: 2 Minuten

Eine Klarstellung hinsichtlich der Genehmigung von Flächenkäufen nach dem Grundstücksverkehrsgesetz hat der Bundesgerichtshof (BGH) vorgenommen. Der Anfang Februar veröffentlichte BGH-Beschluss bezieht sich auf die Verlängerung der Frist für die Entscheidung über die Genehmigung eines Grundstücksgeschäfts (Akzenzeichen BLw 3/13).


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Danach reicht für eine Ausweitung der Frist von einem auf drei Monate aus, dass die Genehmigungsbehörde annimmt, sie sei wegen eines siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts zur Vorlage an die Siedlungsbehörde verpflichtet. Gleichzeitig muss die Genehmigungsbehörde einen hierauf gestützten Zwischenbescheid erlassen.


Hingegen kommt es nicht darauf an, ob das Vorkaufsrecht tatsächlich bestand. Der BGH hat damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Rostock aufgehoben und seine bisherige Rechtsprechung korrigiert. Nach der zog ein irrtümlich auf das Vorkaufsrecht erteilter Zwischenbescheid lediglich eine Verlängerung auf eine Zweimonatsfrist nach sich.


Laut Grundstückverkehrsgesetz ist die Entscheidung über die Genehmigung binnen einem Monat nach Eingang des Antrags und der Urkunde über das zu genehmigende Rechtsgeschäft bei der örtlich zuständigen Genehmigungsbehörde zu treffen. Diese Frist kann auf zwei oder drei Monate verlängert werden.


Lesen Sie dazu einen Kommentar von Anselm Richard:

Das antiquierte Grundstückverkehrsgesetz endlich neu regeln (11.2.2015)

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