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BGH stärkt Grundstücksverkehrsrecht

Das bundesdeutsche Grundstücksverkehrsrecht zeigt wesentlich mehr Wirkung, als seine Kritiker Glauben machen wollen. Ein Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Vorkaufsrecht der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG) betont den Schutz der Agrarstruktur vor dem Zugriff nichtlandwirtschaftlicher Interessenten.

Lesezeit: 2 Minuten

Das bundesdeutsche Grundstücksverkehrsrecht zeigt wesentlich mehr Wirkung, als seine Kritiker Glauben machen wollen. Ein Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) zum Vorkaufsrecht der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG) betont den Schutz der Agrarstruktur vor dem Zugriff nichtlandwirtschaftlicher Interessenten.


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Nach Einschätzung des Landvolkes Niedersachsen ist es abwegig, diesen Beschluss zum aktuellen Recht auf der Suche nach Bestätigung für einen misslungenen Gesetzentwurf zu nutzen. Dies war nicht Gegenstand des Verfahrens. „Eine Fortschreibung des über Jahre bewährten Grundstücksverkehrsrechtes kann nur durch geeignete und rechtssichere Ansätze erfolgen. Der in Niedersachsen vorgelegte Entwurf eines Agrarstruktursicherungsgesetzes leistet dies jedoch nicht“, sagt Landvolkvizepräsident Albert Schulte to Brinke.


In dem zu entscheidenden Fall wollte ein Bankkaufmann rund 80 Hektar land- und forstwirtschaftliche Flächen zum Preis von 1,45 Mio. Euro erwerben. Der Kaufvertrag wurde durch den Grundstücksverkehrsausschuss versagt, das hoheitliche Vorkaufsrecht durch die NLG ausgeübt. Das Amtsgericht Hameln bejahte die Entscheidung, das Oberlandesgericht in Celle sah dies in der Revision anders. Letztlich bestätigte der BGH die Versagung des Kaufvertrags und die Ausübung des Vorkaufsrechts.


Er betont den Schutz der Agrarstruktur nach dem geltenden Recht. Grund und Boden sollen demnach in erster Line Landwirten zugutekommen und müssen denjenigen vorbehalten bleiben, die selbst wirtschaften. Der Produktionsfaktor Fläche stehe nicht in unbegrenztem Umfang zur Verfügung. Der BGH sah vielmehr eine ungesunde Bodenverteilung durch die Veräußerung an einen Bankkaufmann gegeben, während zugleich ein erwerbs- und aufstockungswilliger Landwirt die Flächen dringend benötigt.


Die Entscheidung lehnt eine rein schematische Betrachtung ab und verweist auf die notwendige Abwägung im Einzelfall. Eine Bestätigung für die Änderung des Grundstücksverkehrsrechts durch das geplante Niedersächsische Agrarstruktursicherungsgesetz lässt sich dem Wortlaut der Entscheidung nicht entnehmen, der niedersächsische Entwurf eines Agrarstruktursicherungsgesetzes hätte dem Landwirt den Schutz  nicht bieten können.


Die konsequente Anwendung des bisherigen Grundstücksverkehrsgesetzes durch den BGH dagegen unterstützt den Schutz landwirtschaftlicher Flächen vor dem Zugriff durch Nichtlandwirte und stärkt das Vorkaufsrecht der Landwirte. Das oberste Gericht stellt an Neueinsteiger strenge Anforderungen. Allein die ernsthafte Absicht, Landwirt werden zu wollen, reicht dem Gericht dafür nicht aus.

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