Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

BImSchV: Neue Schwellenwerte sind gültig

Das Gesetz zur Reduzierung und Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren ist jetzt in Kraft

Lesezeit: 1 Minuten

Gleichzeitig gelten damit auch die neuen Schwellenwerte der 4. BImSchV für die Genehmigungsbedürftigkeit nach dem BImSchG und dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG). Bereits Anfang Juli hatte der Bundesrat die Gesetze und Verordnungen vereinfacht. Überraschend musste der Bundesrat jedoch nochmals im September über die Neuerungen abstimmen, so dass das Gesetz erst jetzt im Amtsblatt veröffentlicht werden konnte. Unter anderem wird mit der Neuregelung die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten (GVE) und mehr als 2 GVE/ha vollständig abgeschafft. Außerdem wird eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung bei Rinderställen erst ab 600 und bei Kälberställen erst ab 500 Tierplätzen vorgeschrieben. Daneben werden künftig erst solche Getreideerfassungsanlagen als genehmigungsbedürftig nach dem Immissionsschutzrecht eingestuft, in denen mehr als 25 000 t im Jahr und mehr als 400 t pro Tag umgeschlagen werden. (31.10.07)


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.


Die Redaktion empfiehlt

top + Letzte Chance: Nur noch bis zum 01.04.24

3 Monate top agrar Digital + 2 Wintermützen GRATIS

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.