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BMEL unterstützt keine Haltungskennzeichnung für Fleisch

Die Bundesregierung lehnt die Einführung einer verpflichtenden Haltungskennzeichnung für Fleisch ab. Sie begründet das mit einem erheblichen Aufwand bei der Definition und Kontrolle einer solchen Kennzeichnung. Stattdessen verfolgt sie das freiwillige Tierwohllabel.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Bundesregierung lehnt die Einführung einer verpflichtenden Haltungskennzeichnung für Fleisch ab. Sie begründet das mit einem erheblichen Aufwand bei der Definition und Kontrolle einer solchen Kennzeichnung. Stattdessen verfolgt sie das freiwillige Tierwohllabel.

 

„Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht, eine verpflichtende Haltungskennzeichnung für Fleischprodukte einzuführen“, schreibt der Parlamentarische Staatssekretär des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL), Peter Bleser, in einer am Montag versendeten Antwort an die Agrarsprecherin der Linken Kirsten Tackmann. Diese hatte das BMEL Mitte Januar schriftlich danach gefragt, wann es einen Vorschlag für eine verpflichtende, staatliche Haltungskennzeichnung geben werde. Bleser begründet seine Absage mit einem „erheblichen Aufwand“, der nötig wäre „um geeignete Haltungsformen zu definieren, die auch von den Überwachungsbehörden kontrolliert werden können“, heißt es in der Antwort, die top agrar vorliegt.

 

Eine gemeinschaftsrechtliche Regelung auf EU-Ebene für eine Haltungskennzeichnung für Fleischprodukte zeichne sich derzeit nicht ab, entgegnet Bleser auf Tackmanns Hinweis, dass die Einführung der Haltungskennzeichnung aus ihrer Sicht EU-rechtskonform möglich sei. Aus Sicht des BMEL wäre hingegen derzeit nur eine nationale Haltungskennzeichnung möglich „die allerdings immer mit einer Inländerdiskriminierung verbunden wäre und spezielle Regelungen erforderte, um Importe von einer freiwilligen Kennzeichnung der Haltungsform nicht auszuschließen, so dass es nicht zu einer Ausländerdiskriminierung käme“, argumentiert Bleser in seiner Antwort weiter.

 

Stattdessen plane die Bundesregierung die Schaffung eines freiwilligen, mehrstufigen, staatlichen Tierwohllabels, heißt es in dem Brief anschließend. Die Kriterien des Tierwohllabels sollen sich nicht nur auf die Haltungsform beziehen, sondern auch tierbezogene und managementbezogene Faktoren umfassen, betont das BMEL.

 

Tackmann äußert sich zu der Antwort unzufrieden. „Mit fadenscheinigen Argumenten zeigt die Bundesregierung erneut ihren Unwillen, über eine verpflichtende Haltungskennzeichnung für Fleisch und Fleischprodukte überhaupt zu diskutieren, geschweige denn eine solche einzuführen“, sagt sie. Aus ihrer Sicht ignoriert die Bundesregierung mit der Haltung die Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik des BMEL und vergibt eine Chance, dass tierhaltende Betriebe einen finanziellen Ausgleich für die gestiegenen gesellschaftlichen Ansprüche an die Tierhaltung erhielten. „Statt verbindlichen Standards für alle, überlässt die Bundesregierung den Verarbeitungs- und Handelskonzernen die Zügel, die mit willkürlich gesetzten Anforderungen ihre Marktmacht zum Nulltarif auf Kosten der Nutztiere und der Erzeugerbetriebe durchsetzen“, kritisiert Tackmann.

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