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BVVG bestreitet Vorwurf der Preistreiberei

Die Geschäftsführung der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) hat erneut den Vorwurf der Preistreiberei auf dem Bodenmarkt zurückgewiesen. "Wir als BVVG machen die Preise für den Flächenverkauf nicht.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Geschäftsführung der Bodenverwertungs- und -verwaltungsgesellschaft (BVVG) hat erneut den Vorwurf der Preistreiberei auf dem Bodenmarkt zurückgewiesen. "Wir als BVVG machen die Preise für den Flächenverkauf nicht. Das machen die Landwirte und diejenigen, die sich für unsere Fläche interessieren", erklärte der Sprecher der BVVG-Geschäftsführung, Dr. Wolfgang Horstmann, in einem Interview mit der BauernZeitung. Darin weist Horstmann zum wiederholten Mal darauf hin, dass die Bodenrichtwerte und regionale Wertansätze in einigen Regionen mit den Ergebnissen der BVVG-Ausschreibungen "nicht viel zu tun haben". Bei der Ermittlung des Marktwertes für den Verkauf einer Fläche an den Pächter mit Direkterwerbsanspruch stelle sich die Frage, was diese voraussichtlich bei einer Ausschreibung erzielen würde. "Wie hoch der von uns angesetzte Verkehrswert am Ende ist, hängt dann vom Einzelfall ab", so Horstmann. Geschäftsführerkollege Dr. Wilhelm Müller erinnerte daran, dass Anfang der neunziger Jahre viele langfristige Pachtverträge über große Flächen abgeschlossen und den Pächtern Kaufoptionen eingeräumt worden seien. In der Folgezeit hätten BVVG-Niederlassungen berichtet, dass Pächter mit diesen Kaufoptionen handelten. Müller: "Solch eine Art Derivate-Handel konnten wir nicht hinnehmen." Wer über eine Kaufoption verfüge, habe weiter die Sicherheit, diese Fläche kaufen zu können. Sie werde aber ausgeschrieben, und der Optionsinhaber könne in das Höchstgebot eintreten. Die BVVG stelle sicher, dass kein "schwunghafter Optionshandel" entstehen könne, betonte Müller.

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