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BW: Hält Hauk trotz Wahlversprechen an Grünlandumbruch-Verbot fest?

Vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg hatte die CDU den Landwirten die ersatzlose Aufhebung des Grünlandumbruchverbotes versprochen. Inzwischen ist Agrarminister Hauk in dieser Sache aber offenbar auf die Argumentation seines grünen Amtsvorgängers Alexander Bonde umgeschwenkt. Für die FDP ist das klarer Wortbruch.

Lesezeit: 3 Minuten

Vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg hatte die CDU den Landwirten die ersatzlose Aufhebung des landesgesetzlichen Grünlandumbruchverbotes versprochen. Inzwischen ist Agrarminister Hauk in dieser Sache aber offenbar auf die Argumentation seines grünen Amtsvorgängers Alexander Bonde umgeschwenkt. Für die FDP ist das klarer Wortbruch.


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Anlass ist die Antwort des Agrarministers auf einen Antrag der FDP-Fraktion. Auf die Frage der Freien Demokraten, welche Gründe angesichts der Greening-Vorgaben und des wirksamen Schutzes der Grünlandfläche in Deutschland überhaupt noch gegen eine Streichung des Paragraphen 27 a des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes spreche, antwortete Hauk ähnlich wie in den Jahren zuvor Bonde, dass die landesgesetzliche Regelung weiterhin erforderlich sei, da Öko-Betriebe, Kleinerzeuger und Betriebe, die keine Direktzahlungen in Anspruch nehmen, sonst nicht erfasst würden.


Der FDP-Politiker Klaus Hoher kritisiert diese Herangehensweise. „Hier stellt Grün-Schwarz finanzielle Förderanreize mit eigentumsfeindlichen gesetzlichen Beschränkungen auf eine Stufe.“ Hauk wiederhole die Ankündigung aus dem grün-schwarzen Koalitionsvertrag, wonach geprüft werden soll, ob den vom landesgesetzlichen Grünlandumbruchverbot betroffenen „Betrieben unter Wahrung der Schutzziele eine flexiblere Entwicklung ermöglicht werden kann.“ Was diese Prüfung konkret beinhalte, teilte Hauk nicht mit.


Unterdessen zeichnet sich auch bei der bürokratischen Reglementierung von Weihnachtsbaumkulturen durch das Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz keine Entlastung ab, warnen Hoher und sein Fraktionskollege Dr. Friedrich Bullinger. Hauk habe auf die entsprechenden Fragen der FDP-Fraktion antwortet, „die derzeitige Fassung des § 25 b LLG und das Genehmigungsverfahren ermöglichen auch in Zukunft in Abhängigkeit von Angebot und Nachfrage sowie in Abstimmung mit den zuständigen Behörden ein geordnetes Wachstum.“


Laut Bullinger sei es sowohl ökologischer als auch ökonomischer Unfug, die heimische Produktion von Weihnachtsbäumen zu schikanieren und stattdessen auf den massenhaften Import von skandinavischen Nordmanntannen zu setzen. "Aber auch hier kann sich die CDU anscheinend nicht mehr an frühere Überzeugungen erinnern", kritisiert der Agrarsprecher der FDP BW.


"CDU-Programm nicht mehr 1:1 umsetzbar"


Auf Nachfrage bei Agrarminister Hauk erklärte dieser am Donnerstag gegenüber top agrar online, dass die CDU vor der Landtagswahl ein Wahlprogramm gehabt habe, dass eine 100 % CDU-Politik enthielt. Das Wahlergebnis vom 13. März habe jedoch dazu geführt, dass davon nicht mehr alles 1 zu 1 umgesetzt werden könne.


"Die Landesregierung erfüllt ihre Arbeit entlang des gemeinsamen Koalitionsvertrages. Darin steht klar, dass im Bereich des Grünlandumbruchverbotes eine Überprüfung erfolgt", so Hauk weiter. "Da ich diese offen für Ideen und unvoreingenommen angehe, machen wir einen Schritt nach dem anderen. Ich spreche mit Bäuerinnen und Bauern und mache mir ein Bild über die Lage, danach entscheiden wir und greifen der Prüfung nicht vor. Das ist für mich seriöse Politik."


Hauk stellte zudem klar, dass das Landwirtschaftsministerium das 1.  Ressort sei, dass bereits eine Gesetzesinitiative eingebracht habe, nämlich zur Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes. "Die Legislatur hat erst begonnen, wir haben noch weit über 4 Jahre Arbeitszeit vor uns und die werden wir nutzen."

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