Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Sonstiges

Stilllegung 2024 Agrardiesel-Debatte Bürokratieabbau

News

BWV fordert sensiblere Abgrenzung der „roten Gebiete“

Der Verbandsrat des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau diskutierte in seiner letzten Sitzung vergangene Woche u.a. über die Auswirkungen der Düngeverordnung und Landinanspruchnahme durch erneuerbare Energien.

Lesezeit: 5 Minuten

Der Verbandsrat des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Nassau diskutierte in seiner letzten Sitzung vergangene Woche u.a. über die Auswirkungen der Düngeverordnung und Landinanspruchnahme durch erneuerbare Energien.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Dabei wurde nahezu einstimmig die Auffassung vertreten, dass Photovoltaikanlagen nicht auf landwirtschaftliche Nutzflächen errichtet werden dürfen. Dach- und Konversionsflächen seien mehr als ausreichend vorhanden, die Pachtpreise würden negativ beeinflusst, zusätzliche Einkommenschancen dürften nicht überbewertet werden und unberechtigte Ausgleichsmaßnahmen würden die Bewirtschafter zusätzlich treffen.


In seiner Ansprache erörterte der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes, Michael Horper, die Bedeutung des Kompetenzzentrums in Klein-Altendorf für den Obstbau. Auch wenn das Land die Pachtverträge für die Gebäude und Versuchsflächen gekündigt habe, würden Gespräche mit den beteiligten Institutionen geführt, um über das Jahr 2024 hinaus Perspektiven für das Beratungs- und Versuchszentrum zu erarbeiten. Dabei müsse auch das DLR Rheinpfalz aus der Verantwortung entlassen werden. Das Vertrauen der Obstbauern in diese Behörde sei zu sehr beschädigt.


Die Ernte sei insgesamt besser ausgefallen als erwartet. Die Winzer hätten bei schlechten Erträgen sehr gute Qualitäten zu vermelden. Die insgesamt positive Witterungsentwicklung ab Juli habe allerdings den Obstbauern nicht mehr helfen können, da die Frostnächte im April zu irreversiblen Schäden geführt hätten.


Die Lage im Milchviehbereich sei weiterhin angespannt, sie sei allerdings besser als in den letzten beiden Jahren. Die Molkereiwirtschaft konzentriere sich auf die Überarbeitung der Lieferbedingung. Das Problem seien aber nicht die Anlieferer, sondern der Lebensmitteleinzelhandel. Horper würde es begrüßen, wenn die Molkereiwirtschaft die notwendige Kraft aufbringen würde, um sich gegenüber dem LEH besser zu positionieren. Scharfe Kritik wurde an Organisationen geübt, die den „Markt kaputtreden“ würden. Der Milchmarkt sei zurzeit stabil. Ein Schlechtreden schade hingegen der Milchwirtschaft. Auch die schweinehaltenden Unternehmen könnten auf ein insgesamt gutes Jahr zurückblicken, wenngleich sich die Preise zurzeit auf einem niedrigeren Niveau bewegten.


Vizepräsident Manfred Zelder prangerte die Kostensituation im Bereich der Tierkörperbeseitigung an, die es zu verbessern gelte: In Zukunft werde das Land wieder für die Genehmigung der geplanten Entgelte für die Tierkörperbeseitigung zuständig sein. Allgemein war man der Auffassung, dass die Mittelrheinische Treuhand sehr „locker“ mit der Beurteilung der vorgelegten Entgeltlisten für die Tierkörperbeseitigung umgegangen sei. Nun soll eventuell ein anderes Prüfinstitut eingeschaltet werden, dass die Höhe der Entgelte genauestens prüfen müsse. Außerdem müssten die Kosten für die Anfahrtspauschale pro Tier gesenkt werden. Diese Pauschale sei in Rheinland-Pfalz die höchste im gesamten Bundesgebiet.


Präsident Michael Horper wies darauf hin, dass auch die Imker, entgegen mancher Presseberichte, ein recht gutes Jahr erlebt hätten. Insgesamt müsse der Rückgang der Vögel und Insekten vielschichtiger betrachtet werden. Einseitige Vorwürfe gegen die Landwirtschaft würden der Situation nicht gerecht werden.


Horper kritisierte weiter die massive Thematisierung des Tierwohls in den aktuellen Koalitionsgesprächen. Es gebe bereits die Initiative Tierwohl und die Landwirtschaft arbeite selbst kontinuierlich an der Verbesserung der Tierhaltungssysteme. Deshalb seien weitere gesetzliche Verschärfungen nicht erforderlich. Darüber hinaus würde er es begrüßen, wenn die Themen der ländlichen Räume in einem Ministerium zusammengeführt und letztlich von der CDU/CSU oder der FDP geführt werden.


In einem weiteren Schwerpunkt der Sitzung wurden die Ausgestaltung der roten Gebiete und die zusätzlichen Anforderungen an die landwirtschaftlichen Betriebe in diesen Gebieten intensiv diskutiert. Dabei stellten sich Jürgen Stein vom Umweltministerium, Wolfgang Plaul vom Landesamt für Umwelt, Gisela Horix vom Landwirtschaftsministerium, Dr. Friedhelm Fritsch von der Wasserschutzberatung Rheinland-Pfalz und Dr. Olaf Roller von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion der Diskussion. Der Verbandsrat kritisierte die Datengrundlage, die zur Ausweisung der „roten Gebiete“ geführt hätten. Teilweise würden Gebiete als rot eingestuft, die keine Grenzwertüberschreitungen aufweisen würden. Plaul entgegnete, dass hierfür geologische, hydrogeologische, landwirtschaftliche und weiter vergleichbare Standortfaktoren die Ausweisung solcher Gebiete begründen würden. Dabei würden keine Messstellen für Uferfiltrat oder der höheren Bodenschichten berücksichtigt werden. Stein fügte hinzu, dass die Ausweisung der „roten Grundwasserkörper“ als Hilfsmittel für die Wasserrahmenrichtlinie gedacht sei und nicht für die Umsetzung der Düngeverordnung.


Die sogenannten „roten Grundwasserkörper“ seien grundsätzlich Risikogebiete, die besonderer Aufmerksamkeit bedürften. Laut Plaul seien sie kein Kontrollinstrument für schlechte Bewirtschaftungsweisen. Horix ergänzte, dass das Land gezwungen sei „rote Gebiete“ auszuweisen, da sonst womöglich die Europäische Union gegen die aktuelle Fassung der Düngeverordnung klagen würde. Plaul fuhr mit dem Hinweis fort, dass eine Nitratverringerung im Grundwasser forciert werden müsse. Eine Trendumkehr müsse bis 2027 erfolgen.


Anschließend diskutierten die Mitglieder des Verbandsrats über die möglichen Verschärfungen in den roten Gebieten. Laut Düngeverordnung müssen mindestens drei von insgesamt 14 vorgegebenen Verschärfungen umgesetzt werden. Horix stellte klar, dass bis Ende 2018 diese Vorgaben festgelegt sein müssten. Der Berufsstand kam darin überein, dass er in weiteren Sitzungen über die Vorschläge diskutieren müsse. Die Vorgaben müssten schließlich zu einem Erfolg führen – am besten ohne die Betriebe wirtschaftlich zu belasten.

Die Redaktion empfiehlt

top + top informiert ins Frühjahr

3 Monate top agrar Digital + gratis Wintermützen-Set + Gewinnchance für 19,80 €

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.