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Ba-Wü hat mit Auszahlung der Agrarfördergelder begonnen

Baden-Württemberg hat mit der Auszahlung der flächenbezogenen Förder- und Ausgleichsleistungen des Gemeinsamen Antragsverfahrens begonnen. Als erstes Verfahren wurde die Auszahlung des Landesprogramms zur Förderung von steilem Grünland gestartet. Weiterhin folgte die Auszahlung der ersten Landschaftspflegeverträge.

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Baden-Württemberg hat mit der Auszahlung der flächenbezogenen Förder- und Ausgleichsleistungen des Gemeinsamen Antragsverfahrens begonnen. Als erstes Verfahren wurde die Auszahlung des Landesprogramms zur Förderung von steilem Grünland gestartet.


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Weiterhin folgte die Auszahlung der ersten Landschaftspflegeverträge. Für beide Verfahren soll in diesen Tagen eine zweite Auszahlungsrunde für weitere Antragsteller erfolgen.



Die Ausgleichszulage als weitere wichtige Unterstützungsmaßnahme des Landes für die besonders schwierig zu bewirtschaftenden und ökonomisch weniger guten Flächen in den benachteiligten Gebieten soll kurz vor Weihnachten zur Auszahlung kommen. Das war in diesem Jahr der frühestmögliche Termin.


Die größten Zahlungen erfolgen über die EU-Direktzahlungen in der 1. Säule, also die Basisprämie, die Greeningprämie, die Umverteilungsprämie und gegebenenfalls die Junglandwirteprämie. Laut Landwirtschaftsminister Alexander Bonde (Grüne) ist das nicht in allen Bundesländer so. "Es ist geplant, dass die Bundeskasse die Auszahlung ab dem 29. Dezember 2015 vornimmt“, sagte er.



Dennoch würden dieses Jahr sicherlich etwas weniger Antragsteller in der ersten Auszahlungstranche ihre Gelder erhalten als in den normalen Jahren. Dies sei den Verzögerungen, dem deutlichen Mehraufwand und der weiter gestiegenen Komplexität geschuldet. Insbesondere sei der von der EU vorgeschriebene Aufwand für die Betriebskontrollen deutlich gestiegen, so der Minister. Nur durch den hohen Einsatz der Bediensteten und der insgesamt guten Wetterlage bis in den Dezember hinein sei es möglich gewesen, die Betriebskontrollen im Gelände durchzuführen. Es gebe aber noch erhebliche Nacharbeiten bei einzelnen kontrollierten Betrieben, die ggf. im Einzelfall erst eine Bewilligung im neuen Jahr ermöglichen.



Unternehmen, die ihre Liquiditätsplanung zeitlich sehr eng auf die Aufzahlungen rund um Weihnachten abgestellt haben, sollten diese ggf. überprüfen, um durch eine Auszahlung erst im neuen Jahr nicht in Schwierigkeiten zu geraten. Nach dem Jahreswechsel werden die weiteren Bewilligungen und Auszahlungen im engen Turnus vorgenommen. Die Auszahlung der FAKT-Förderung erfolgt analog dem MEKA im Frühjahr nach Ablauf der Verpflichtungszeiträume.

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