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BaWü: Grüne Nummer für Naturschutzfahrzeuge kommt doch nicht

Die baden-württembergische Landesregierung sieht bei ihren Plänen zur Einführung eines Steuernachlasses für Fahrzeuge zur Landschaftspflege offenbar noch weiteren Gesprächsbedarf. Seinen Entschließungsantrag zur Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer hat das Bundesland vorerst zurückgestellt.

Lesezeit: 1 Minuten

Die baden-württembergische Landesregierung sieht bei ihren Plänen zur Einführung eines Steuernachlasses für Fahrzeuge zur Landschaftspflege offenbar noch weiteren Gesprächsbedarf. Seinen Entschließungsantrag zur Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer, der im November in den Bundesrat eingebracht worden war, hat das Bundesland vor der Sitzung der Länderkammer vorerst zurückgestellt.


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Wie ein Sprecher des Stuttgarter Agrarressorts gegenüber AGRA-EUROPE auf Anfrage mitteilte, wolle man zunächst weitere Gespräche mit anderen Bundesländern führen. Während der Agrarausschuss des Bundesrats empfohlen hatte, die Entschließung zu fassen, hatte der federführende Finanzausschuss dazu geraten, dies nicht zu tun.


In ihrer Begründung zur Eingabe der Entschließung hatte die Landesregierung betont, dass durch den fortlaufenden Strukturwandel in der Landwirtschaft landschaftspflegerische Maßnahmen wie die Bewirtschaftung von Streuobstwiesen zunehmend nicht mehr im Rahmen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes erfolgten. Mit dem damit verbundenen Wegfall der Kfz-Steuerbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge drohten zusätzliche Kosten und im Einzelfall eine Einschränkung der Pflegemaßnahmen mit negativen Folgen für den Natur- und Landschaftsschutz.


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