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BaWü: Neues Agrarinvestitionsprogramm mit erweiterten Fördermöglichkeiten

„Wir werden das AFP in der bewährten Form im Jahr 2018 fortführen und die landwirtschaftlichen Unternehmen bei neuen Herausforderungen noch besser unterstützen. Dazu haben wir die Fördermöglichkeiten im AFP erweitert“, sagte Baden-Württembergs Minister für Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Mittwoch in Stuttgart.

Lesezeit: 3 Minuten

„Wir werden das AFP in der bewährten Form im Jahr 2018 fortführen und die landwirtschaftlichen Unternehmen bei neuen Herausforderungen noch besser unterstützen. Dazu haben wir die Fördermöglichkeiten im AFP erweitert“, sagte Baden-Württembergs Minister für Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am Mittwoch in Stuttgart.


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Insgesamt werde das AFP von den Landwirten sehr gut angenommen. So konnten in 2017 über das AFP für 271 Vorhaben mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 124 Millionen Zuwendungen in Höhe von 29,6 Millionen Euro bewilligt werden.



Der Schwerpunkt der Investitionen und der Förderung liege weiter bei neuen Stallbauten im Rinder-, Schweine- und Geflügelsektor, die die Anforderungen an eine besonders tiergerechte Haltung erfüllen. Darüber hinaus nutzten rund ein Viertel der Antragsteller die Förderung der umweltschonenden Bewirtschaftung über den Kauf von modernen Geräten zur bodennahen Gülleaufbringung, wie zum Beispiel Schleppschuhverteiler oder von Geräten mit geprüfter Technologie zur Reduktion von Umweltbelastungen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.


AFP 2018 soll erhöhten Anforderungen gerecht werden


„Uns ist es sehr wichtig, dass unsere Betriebe angesichts der zukünftig erhöhten Anforderungen der Düngeverordnung an die Aufbringung flüssiger Wirtschaftsdünger die neuen technologischen Entwicklungen für eine umweltschonende Bewirtschaftung zügig anwenden können“, erklärte der Minister. Darum habe sich Baden-Württemberg für die Aufnahme der Gülleverschlauchung mit emissionsmindernder Aufbringungsstechnik im bundesweiten Rahmenplan für die Investitionsförderung eingesetzt und werde diese ab 2018 anbieten. „Damit unterstützen wir insbesondere Betriebe mit schwer befahrbarem Grünland, zum Beispiel in Hanglagen im Schwarzwald, beim Einsatz entsprechender Technik wie Schleppschuhverteilern“, betonte Hauk.



Um Umweltwirkungen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln weiter zu reduzieren, werde ab 2018 die mechanische Regulierung von Unkräutern unterstützt. Der Erwerb von Maschinen und Geräten zur mechanischen Unkrautbekämpfung für Reihenkulturen, die über eine elektronische Reihenführung mittels GPS, Ultraschall oder optischer Sensoren verfügen, kann zukünftig im Rahmen des AFP ebenfalls gefördert werden. „Diese Technologie ist ein hervorragendes Beispiel dafür, wie die Digitalisierung in der Landwirtschaft eine nachhaltige, umweltschonende Landbewirtschaftung mit hochmodernen Geräten unterstützen kann“, sagte Minister Hauk.



Bei den Finanzierungsmöglichkeiten der Unternehmen wird das AFP ab 2018 ebenfalls ergänzt. Neben Mitteln der Landwirtschaftlichen Rentenbank und der Förderbanken der Länder kann die AFP Förderung zukünftig auch mit COSME Bürgschaften (Programm für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und für KMU des Europäischen Investitionsfonds (EIF)) unter Einhaltung der Förderobergrenzen kumuliert werden. „Mit einem breit angelegten Förderprogramm unterstützen wir die landwirtschaftlichen Unternehmen bei Investitionen in die nachhaltige Weiterentwicklung und Anpassung ihrer Betriebe an neue Herausforderungen“, erklärte Hauk.

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