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Backhaus: EU-Ökoverordnung ist herber Rückschlag für Tierschutz und Verbraucherinteressen

Am Montag wird der Agrarrat über die weiteren Verhandlungen zur EU-Ökoverordnung entscheiden. Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhauszeigte sich am Freitag maßlos enttäuscht, dass sich die Verhandlungen so lange hingezogen haben und man am Ende weit hinter dem zurückbleibe, was ursprünglich geplant war.

Lesezeit: 2 Minuten

Am kommenden Montag, dem 17. Juli 2017, wird der Agrarrat über die weiteren Verhandlungen zur EU-Ökoverordnung entscheiden. Mecklenburg-Vorpommerns Agrarminister Dr. Till Backhauszeigte sich am Freitag  maßlos enttäuscht, dass sich die Verhandlungen so lange hingezogen haben und man am Ende weit hinter dem zurückbleibe, was ursprünglich geplant war. Viele äußerst wichtige Details, die derzeit in der aktuell gültigen Verordnung geregelt sind, seien im Text der Revision noch nicht berücksichtigt. Bereits enthaltene Bereiche seien teilweise schlechter gelöst als heute, so Backhaus.


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„Ein K.O.-Kriterium ist für mich ganz klar Artikel 20 der Verordnung. Mit diesem Artikel wird u.a. das Verursacherprinzip in Frage gestellt. Bio-Landwirte sollen für Einträge die Verantwortung übernehmen, die nicht in ihrer Verantwortung stehen. So lässt sich zum Beispiel eine Abdrift von Pflanzenschutzmitteln von angrenzenden konventionell bewirtschafteten Flächen nicht gänzlich ausschließen. Damit sind Konflikte vorprogrammiert“, kritisierte der SPD-Politiker.


Und zum Bereich Tierhaltung sagte er: „Wo ist der Fortschritt, wenn das Schnäbelkürzen im ökologischen Landbau weiter zugelassen wird und damit Erreichtes in unseren Ökobetrieben, wo aktuell kein Schnäbelkürzen mehr erfolgt, konterkariert wird. Hinzu kommt, dass in Deutschland aber auch in anderen Mitgliedsstaaten das Schnäbelkürzen auch in konventionellen Betrieben eingestellt werden soll. Es ist völliger Irrsinn, dass wir im konventionellen Bereich zu Recht hohe Anforderungen an das Tierwohl stellen, diese im Ökolandbau unter dem Deckmantel einer fortschrittlichen Verordnung zukünftig aber hinten anstellen. Ein herber Rückschlag für den Tierschutz und Verbrauchererwartungen!“


Ein weiteres Beispiel sei, dass Vorgaben für den Anteil regionalen Futters gemacht würden, aber keine Definition für die ‚Region‘ erfolgt, da man sich wohl nicht einigen konnte. "Einige Mitgliedsstaaten definieren die EU als Region, wir in Deutschland das Bundesland und angrenzende Bundesländer. Wollen wir in Deutschland keine Wettbewerbsnachteile, müssten wir die Regelung aufweichen. Leidtragende wären am Ende auch hier die Verbraucher.“


Kompromisse machen seiner Meinung nach nur Sinn, wenn man, wie ursprünglich angestrebt, insgesamt tatsächlich Fortschritte bei der Weiterentwicklung der ökologischen Erzeugung im tierischen und pflanzlichen Bereich erzielen. Das ist aktuell nicht der Fall. Stattdessen hat ein grüner EU-Abgeordneter den Öko-Bauern einen Bärendienst erwiesen. Ich fordere Bundesminister Schmidt daher auf, dem Kompromiss im Agrarrat nicht zuzustimmen.“

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