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Backhaus gegen Einschränkung der Privilegierung im Außenbereich

Gegen eine weitere Einschränkung der bauplanungsrechtlichen Privilegierung landwirtschaftlicher Tierhaltungsanlagen im Außenbereich spricht sich Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus aus.

Lesezeit: 3 Minuten

Gegen eine weitere Einschränkung der bauplanungsrechtlichen Privilegierung landwirtschaftlicher Tierhaltungsanlagen im Außenbereich spricht sich Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus aus. Dies wäre „ein völlig falsches Zeichen für die ländliche Entwicklung und die notwendige Wertschöpfung in einer Branche, die ohnehin die letzte in der Gewinnkette ist“, so der SPD-Politiker gegenüber AGRA-EUROPE.


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Er verweist auf die Gefahr, dass notwendige Investitionen in die Tierhaltung für mehr Tierwohl und einen besseren Umwelt- und Klimaschutz unterbleiben könnten. Zudem könnten mit einer Verlagerung der Zuständigkeit für die Genehmigung von größeren Tierhaltungsanlagen auf die kommunale Ebene betriebliche Entwicklungen zunehmend von regionalen Stimmungen abhängen. „Da bleiben Sachargumente oftmals leider auf der Strecke“, befürchtet der Minister. Stattdessen brauche man für die Genehmigung von Ställen „objektive, wissenschaftlich gut begründete Kriterien, die eingehalten werden müssen“.


Handlungsbedarf sieht Backhaus in der Bodenpolitik. „Mein Ziel ist, auf die Erhaltung breit gestreuter Eigentumsverhältnisse in der Landwirtschaft hinzuwirken“, betont der Minister. In der aktuellen Legislaturperiode werde er dazu einen Vorschlag vorlegen. Das Beispiel der KTG Agrar habe gezeigt, „wohin eine im großen Stil auf Profit angelegte Kapitalanlage in landwirtschaftlichen Boden führen kann“.


Von der SPD wünscht sich Backhaus „eine Hinwendung zu den ländlichen Räumen und den Menschen, die dort leben“. Fragen des Verhältnisses von Stadt und Land, ferner der Teilhabe an gesellschaftlichen Entwicklungen auch in entlegenen ländlichen Räumen, der Sicherung von Daseinsvorsorge und der Schaffung von Integrationsfähigkeit der ländlichen Regionen seien „Gerechtigkeitsfragen und damit eigentlicher Markenkern der SPD in Deutschland“.


GAP-Veränderungen erst nach 2020


Eine Absage erteilt Backhaus einer höheren Mittelumschichtung von der Ersten in die Zweite Säule bis 2020. „In dieser Programmperiode brauchen sowohl die Landwirte als auch die Agrarverwaltungen bei der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vor allem Stabilität“, mahnt der seit 1998 amtierende Minister.


Angesichts einer ausufernden Bürokratie gerade in der Förderung der ländlichen Entwicklung könne es kein „Weiter so“ mit noch mehr Maßnahmen geben. Das System stehe vor dem Kollaps und müsse dringend vereinfacht werden, auch vor dem Hintergrund des schwindenden Vertrauens in die Handlungsfähigkeit der Europäischen Union.


Für die Zeit ab 2021 mahnt der SPD-Politiker klare Veränderungen an, „wenn die GAP überhaupt erhalten bleiben soll“. Die Direktzahlungen hätten längst ihre fachliche Berechtigung verloren. Es mache auf Dauer keinen Sinn, „immer neue Begründungen für die Weitergewährung zu erfinden“. Notwendig sei stattdessen eine Politik, „die zuerst die europäischen Ziele formuliert, dann die dafür zu erbringenden Leistungen in Maßnahmenprogrammen beschreibt und dann das Geld für die Leistungserbringer bereitstellt“. Die Umsetzung sei dabei grundsätzlich in die Eigenverantwortung der Regionen zu legen.

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