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Backhaus will Direktzahlungen umgestalten

Der Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern, Till Backhaus (SPD), hat einen Vorschlag zur EU-Agrarreform nach 2020 vorgelegt. Er will die Direktzahlungen in eine Grundprämie von 100 €/ha und zusätzlichen Prämien für bestimmte Leistungen umwandeln. Der Ruf nach Veränderungen wird in der Landwirtschaft lauter.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern, Till Backhaus (SPD), hat einen Vorschlag zur EU-Agrarreform nach 2020 vorgelegt. Er will die Direktzahlungen in eine Grundprämie von 100 €/ha und zusätzlichen Prämien für bestimmte Leistungen umwandeln. Der Ruf nach Veränderungen wird in der Landwirtschaft lauter.


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„Veränderungen anschieben – Vorschläge für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) nach 2020 aus Mecklenburg-Vorpommern“ lautet die Überschrift zu den Vorschlägen, die Backhaus am Dienstag in Berlin vorstellte. Das Wesentliche sei eine Neustrukturierung des bisherigen 2-Säulen-Modells, so Backhaus. Dabei sollen die bisher pauschal gezahlten Direktzahlungen in eine Grundprämie und Zusatzprämien umgestaltet werden. In der neu gestalteten Zweiten Säule verbleiben die Förderung aller investiven Maßnahmen und der ländlichen Entwicklung sowie die Förderung des Vertragsnaturschutzes.


Die neue erste Säule soll sich aus folgenden Komponenten zusammensetzen:


  1. Eine einheitliche Grundprämie von 100 €/ha. Sie ist Ausdruck der Anerkennung der durch europäische Rahmenbedingungen gegebenen höheren sozialen und ökologischen Standards gegenüber dem Weltmarkt.
  2. Zusätzlich zu diesem Grundprämienbudget erhalten die Mitgliedstaaten als Zuschlag zu ihrer nationalen Obergrenze 3 Prozent für die Förderung von Junglandwirten und von 10 Prozent zum Grundprämienniveau für die Förderung von kleinen bäuerlichen Betrieben. Damit reagiert der Vorschlag aus Mecklenburg-Vorpommern auf die agrarstrukturellen Gegebenheiten in Europa.
  3.  Für die nach EU-Kriterien festgelegten benachteiligten Gebiete wird einheitlich eine Prämie von 25 €/ha gezahlt.
  4.  Für Rinder, Schafe und Ziegen wird auf der Grundlage des bestehenden Tierbestandes den Mitgliedstaaten ein Budget für eine Tierprämie in Höhe von 70 € je Tier (Raufutterverzehrende Großvieheinheit, RGV) bereitgestellt, betrieblich max. 2,0 RGV/ha.
  5.  Honorierung ökologischer Zusatzleistungen, die deutlich über den Ausgleich von betrieblichen Aufwendungen hinausgeht.
Mit der Erhöhung der Prämienzahlungen für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen um mindestens 15 bis zu 30 Prozent im Vergleich zum derzeitigen Niveau sei ein deutlicher Leistungsanreiz verbunden, so Backhaus zur Begründung. Damit erhielten ökologische Zusatzleistungen erstmals eine betriebswirtschaftliche Komponente für den Landwirt. "Allerdings wird der Landwirt auch für die Zahlung der Grundprämie einen Mindestumfang an ökologischen Zusatzleistungen erbringen müssen", schränkte er ein. Zurzeit könne der Landwirt nur 15 Prozent der Beihilfen durch die Art der Betriebsstruktur und die Bewirtschaftung der Flächen aktiv beeinflussen, in dem neuen Modell könnten es mehr als 50 Prozent werden, so Backhaus weiter. Damit könne die GAP langfristig gesichert und vor dem Steuerzahler gerechtfertigt werden.


Ruf nach Veränderung wird lauter


Backhaus reiht sich mit seinem Ansatz in eine Reihe von Veränderungsvorschlägen für die EU-Agrarreform nach 2020 ein. Ebenfalls am Dienstag hatte die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) gemeinsam mit der Verbandspitze derökologischen Landwirtschaft erneut dafür geworben, den Übergang zu einem neuen EU-Agrarzahlungssystem mit der Reform 2020 zu beginnen. Backhaus Ansatz ähnelt im Grundsatz auch dem Konzept, dass die ökologische Lebensmittelwirtschaft erarbeitet hat. Sie will die Direktzahlungen auf eine Basisprämie reduzieren und diese über freiwillig wählbare „top ups“ für Tierwohl, Klima-, Umwelt- und Naturschutz aufstocken.


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