In Baden-Württemberg hat das Landeskabinett wie angekündigt der Rechtsbeschwerde gegen den Kartellbeschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) zugestimmt. Das Gericht hatte Mitte März im sogenannten „Rundholz-Kartellverfahren“ die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes gegen das Bundesland zum Unmut der Landesregierung und der Forstvertreter bestätigt.
Damit bleibt es in Baden-Württemberg untersagt, für Körperschafts- und Privatwälder mit einer Fläche von mehr als 100 ha die Vermarktung von Rundholz oder die jährliche Betriebsplanung, die forsttechnische Betriebsleitung und den Revierdienst ohne ein kostendeckendes Entgelt durchzuführen.
Man werde nach einer tragfähigen Lösung aus einem Guss für alle Waldbesitzarten suchen, erklärte Landwirtschaftsminister Peter Hauk. Die Waldbesitzer und forstlich Beschäftigten seien auf verlässliche Zukunftsperspektiven angewiesen. Deshalb will Hauk auch bei der Neuausrichtung der Forstverwaltungsstrukturen in Baden-Württemberg aufs Tempo drücken.
Der Beschluss dazu wurde ebenfalls vom Ministerrat getroffen, womit nach Angaben des Ministeriums nun eine schnelle Umsetzung gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden erfolgen kann. Ziel sei es, die Eckpunkte der angestrebten Umstrukturierungen bis zum Sommer vorzulegen.
Laut Hauk sieht der Beschluss auch die Errichtung einer rechtsfähigen Anstalt des öffentlichen Rechts vor. Darüber hinaus bestehe unverändert „grundsätzlicher Klärungsbedarf“ bei der Frage, inwieweit das Land auch weiterhin forstliche Betreuungsangebote aufrechterhalten dürfe.