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Bäuerliche Landwirtschaft vor Bodenspekulation schützen

Das AgrarBündnis und das Netzwerk Flächensicherung warnen in einem gemeinsamen Diskussionspapier vor einem tiefgreifenden Wandel der Besitz- und Eigentumsverhältnisse in der Landwirtschaft.

Lesezeit: 2 Minuten

Das AgrarBündnis und das Netzwerk Flächensicherung warnen in einem gemeinsamen Diskussionspapier vor einem tiefgreifenden Wandel der Besitz- und Eigentumsverhältnisse in der Landwirtschaft.


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Aufgrund kontinuierlich steigender Flächenpreise sei es immer häufiger nicht mehr möglich, die Kauf- oder Pachtpreise durch das Betreiben von nachhaltiger Landwirtschaft zu erwirtschaften, weil der Verkehrswert den Ertragswert beträchtlich übersteige.


„Die Bodenpreise haben in jüngerer Zeit immer neue Höchstwerte erreicht. Eine der Ursachen sind niedrige Zinsen und viel freies Kapital“, erklärt Frieder Thomas, Geschäftsführer des AgrarBündnisses. Investoren spekulierten auf weitere Preissteigerungen. „Sie zahlen Preise, die sich nicht mehr am erzielbaren landwirtschaftlichen Ertrag orientieren. Hier stehen die Landwirte Konkurrenten gegenüber, deren Investitionshintergrund einer anderen Logik folgt als die Erzeugung von Nahrungsmitteln.“


Aus Sicht des AgrarBündnisses erweise sich das Grundstücksverkehrsgesetz in der Praxis als zahnloser Tiger. Das Gesetz soll Landkäufe durch außerlandwirtschaftliche Interessenten begrenzen. Landwirte haben zwar Vorkaufsrecht, sie können es zu dem ausgehandelten Preisniveau jedoch gar nicht nutzen, so die Kritik.


Es komme hinzu, so die Herausgeber des Diskussionspapiers, dass durch den Transformationsprozess in den neuen Bundesländern und durch den Konzentrationsprozess in der Landwirtschaft Westdeutschlands viele große Betriebe in Form von Kapitalgesellschaften entstanden seien: „Häufig wechseln die Besitzverhältnisse solcher Betriebe, indem Unternehmensanteile veräußert werden. Beim Besitzwechsel von Äckern und Wiesen hatte das Grundstücksverkehrsgesetz einen gewissen Einfluss darauf, dass diese Flächen in der Verfügungsgewalt von Landwirten bleiben. Werden aber Anteile von Unternehmen verkauft, greift das Gesetz nicht mehr“, so Thomas weiter.


Für die Kritiker steht die aktuelle Entwicklung zugunsten von wenigen kapitalkräftigen Investoren im Widerspruch zum Leitbild einer vielfältigen bäuerlich-ökologi­schen Landwirtschaft und einer breiten Eigentumsstreuung.


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