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EU-Bio-Verordnung formal in Brüssel beschlossen

Die EU Mitgliedstaaten haben am Dienstag die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für die EU-Ökoverordnung beschlossen. Die neue Verordnung wird ab 1. Januar 2021 in den einzelnen europäischen Mitgliedstaaten gültig. Vorher müssen noch mehr als 50 Rechtsakte erlassen werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU Mitgliedstaaten haben am Dienstag die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für die EU-Ökoverordnung beschlossen. Die neue Verordnung wird ab 1. Januar 2021 in den einzelnen europäischen Mitgliedstaaten gültig. Vorher müssen noch mehr als 50 Rechtsakte erlassen werden.


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Vier Jahre nach dem Vorschlag der EU-Kommission zur Revision des europäischen Bio-Rechts nahm die neue Öko-Verordnung diese Woche die letzte Hürde. Die Zustimmung der EU-Mitgliedstaaten war nach dem langwierigen Verfahren nur noch eine Formsache. Auch Deutschland votierte für die Reform des Ökorechtes. „Die Arbeit am neuen Bio-Recht geht allerdings weiter“, erinnert der Geschäftsführer des Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft (BÖLW), Peter Röhrig. Bis zum Inkrafttreten müssen noch über 50 Durchführungs- und delegierte Rechtsakte erlassen werden, um die Ausgestaltung des Basis-Rechtsaktes sicherzustellen. „Brüssel muss dutzende entscheidende Regeln ergänzen, etwa zu Ställen und Ausläufen für Bio-Tiere, den Listen für Bio-Betriebsmittel oder -Lebensmittelzutaten sowie präzise Anforderungen an die Öko-Kontrolle“, zählt Röhrig auf. Weiterentwicklungsbedarf sieht der BÖLW vor allem noch bei der Bio-Geflügelhaltung.

 

Noch immer blickt die Biobranche besorgt auf die Pestizidgrenzwerte und die möglichen Kontaminationen ihrer Produkte etwa durch Abdrift aus benachbarten konventionellen Feldern. Entscheidend sei bei der Ausgestaltung der neuen Ökoverordnung weiterhin, „dass die Regeln für Pestizid-Kontaminationen aus der konventionellen Landwirtschaft derart gestaltet werden, dass für Bio-Unternehmer keine Schäden entstehen“, sagt Röhrig. Dennoch sieht er in der Verordnung Impulse für eine Weiterentwicklung von Bio, als Beispiele nennt er die neuen Regeln für den Öko-Gewächshausanbau, Bio-Aromen, Öko-Saatgut oder die -Kontrolle.

 

Auch in Österreich machen sich die Beteiligten nun an die Arbeit, sich gemeinsam mit allen heimischen Bioverbänden und Multiplikatoren um eine praxistaugliche Ausgestaltung der neuen Verordnung zu bemühen. Bis Anfang 2020 sollen alle notwendigen Rechtsakte unter anderem in den Bereichen der Produktionsdetails, der Kontrolle, der Kennzeichnung und des Handels mit Drittstaaten fertig gestellt werden, um eine fristgerechte Umsetzung ab 1. Januar 2021 zu gewährleisten, berichtet aiz.info aus Österreich.

 

Zum zweiten Mal seit Inkrafttreten der ersten EU-Öko-Verordnung 1992 wird das Bio-Recht nun komplett reformiert. Nach dem EU-Parlament war die Zustimmung des Rats der Mitgliedsstaaten der zweite Schritt, damit die Ökoverordnung nun rechtskräftig werden kann.

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