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Bauern müssen Ammoniakemissionen ab 2019 massiv reduzieren

Am heutigen Donnerstag verabschiedet der Bundestag die neue Verordnung zur Reduktion von Luftschadstoffen. Hört sich harmlos an, hat es für die Landwirtschaft in Deutschland aber in sich. Es handelt sich bei der Verordnung um die Umsetzung der EU NEC-Richtlinie ins deutsche Recht, mit Folgen für die Bauern...

Lesezeit: 2 Minuten

Am heutigen Donnerstag verabschiedet der Deutsche Bundestag die neue Verordnung zur Reduktion von Luftschadstoffen. Hört sich harmlos an, hat es für die Landwirtschaft in Deutschland aber in sich.  Es handelt sich bei der Verordnung (DRS. 19/1598) um die Umsetzung der EU NEC-Richtlinie ins deutsche Recht. Die Umsetzung der Verordnung wird durch das Luftreinhalteprogramm im März 2019 folgen.

 

Für die Landwirtschaft bedeutsam ist das Reduktionsziel der Ammoniakemissionen (HN3).  Die NH3 Emissionen sollen um 29 % im Jahr 2030 zum Basisjahr 2005 reduziert werden. Dies ist in jedem Fall eine äußerst ambitionierte Zielstellung. Gerade im Hinblick auf das Tierwohl, die Laufstall- sowie die Weidehaltung könnte es hier zukünftig zu Einschränkungen kommen, erklärt dazu die FDP-Fraktion.

 

"Im Bundestag wird die betreffende Verordnung heute ohne Aussprache durchgewunken", kritisiert die umweltpolitische Sprecherin der FDP Bundestagsfraktion Judith Skudelny. Die FDP will der Verordnung nicht zustimmen. "Wir möchten damit ein Zeichen setzen, dass das Bundesumweltministerium bei künftigen Verhandlungen auf EU-Ebene die Interessen der Landwirte in Deutschland besser berücksichtigen muss. Bei den Verhandlungen der Reduktionsziele von NH3 auf EU-Ebene zur NEC-Richtlinie saß das BMU mit am Verhandlungstisch und hat die Belange der Landwirte nur unzureichend berücksichtigt." 

 

Bei der Ausgestaltung des Luftreinhalteprogramms ist es nach Ansicht von Skudelny unerlässlich, die Machbarkeit des Reduktionsziels zu berücksichtigen. Die FDP fordert daher so viele Flexibilisierungsmaßnahmen wie möglich in das Luftreinhalteprogramm aufzunehmen.

 

Die Umsetzung der EU NEC-Richtlinie werde für die landwirtschaftlichen Betriebe eine weitere Herausforderung bedeuten. Der Luftreinhalteplan soll in den kommenden Monaten vom Bundesministerium für Umwelt ausgearbeitet werden und muss spätestens im März 2019 der EU-Kommission vorgelegt werden.

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