Eine Programmbeschwerde hat am Freitag der Bauernverband Schleswig-Holstein beim Rundfunkrat des Norddeutschen Rundfunks (NDR) eingereicht. Er wehrt sich damit gegen einen Beitrag, der Anfang August im Rahmen der Sendung „Schleswig-Holstein-Magazin“ ausgestrahlt wurde.
Unter dem Titel „Reaktionen auf Gutfleisch-Enthüllungen“ wurden Bilder von Schweinen und Ferkeln gezeigt, die gemäß dem NDR heimlich von „Tierschutz-Aktivisten“ in Ställen in Schleswig-Holstein gedreht worden sein sollen.
Im Paragrafen 7 des NDR-Staatsvertrages wird der NDR auf die „verfassungsmäßige Ordnung und die Vorschriften der allgemeinen Gesetze“ verpflichtet.
„Illegal erworbenes Filmmaterial, das durch illegales Eindringen in Ställe zustande gekommen ist, kann nicht Grundlage einer Berichterstattung sein, erst recht nicht in einem öffentlich-rechtlichen Sender“, machte Werner Schwarz, Präsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein deutlich.
Durch das Zeigen der illegal entstandenen Aufnahmen wird das strafbare Verhalten der heimlichen Filmer durch den NDR bagatellisiert, so Schwarz weiter. Das strafbare Verhalten werde dadurch als gerechtfertigt dargestellt. Dadurch werde zu weiteren Stalleinbrüchen und Rechtsverstößen geradezu animiert.
Der NDR verstößt gegen die Paragrafen 7 und 8 des Staatsvertrages, wenn er ohne ausreichende Prüfung des Wahrheitsgehalt und der Herkunft der zugelieferten Bilder diese zur alleinigen Grundlage der Berichterstattung macht. Es sei mehr als zweifelhaft, ob diese Verpflichtung eingehalten sei und der Rundfunkrat wird gebeten, dies im Einzelnen zu prüfen.
Weiterer Kritikpunkt des Bauernverbandes am NDR ist, dass dieser die ihm zur Kenntnis gekommenen Missstände nicht zeitnah zur Anzeige gebracht hat.
In diesem Zusammenhang stellte Schwarz klar, dass der Verdacht von Tierschutzverstößen auch aus Sicht des Verbandes rückhaltlos aufgeklärt werden müsse. „Es gibt aber kein Recht auf eigenmächtige Kontrolle durch Mitbürger unter Verletzung des Rechts.“ betonte Schwarz. Und der NDR dürfe dem nicht Vorschub leisten.