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Bayern: Diskussion über Grundsteuer und Pauschalierung

Die geplante Reform der Grundsteuer und die Umsatzsteuerpauschalierung waren Schwerpunkte eines Gesprächs, das Vertreter des Bayerischen Bauernverbandes mit Landes-Finanzminister Georg Fahrenschon am Montag in Wildbad Kreuth führten.

Lesezeit: 2 Minuten

Die geplante Reform der Grundsteuer und die Umsatzsteuerpauschalierung waren Schwerpunkte eines Gesprächs, das Vertreter des Bayerischen Bauernverbandes mit Landes-Finanzminister Georg Fahrenschon am Montag in Wildbad Kreuth führten.


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Fahrenschon betonte, dass die Reform nicht darauf abziele, die Steuern zu erhöhen und die Bürger somit mehr zu belasten. Es ginge vielmehr um die notwendige Aktualisierung der veralteten Bemessungsgrundlage, die unter anderem von den Richtern des Bundesfinanzhofs gefordert wird. Der Bauernverband und Minister Fahrenschon waren sich darüber einig, dass Verkehrswerte für die Neugestaltung völlig ungeeignet seien. Die aufwändige Erfassung des Verkehrswerts wäre auch Basis für eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer und müsse schon deshalb strikt abgelehnt werden.


BBV-Vizepräsident Jürgen Ströbel machte Fahrenschon deutlich, dass der Bauernverband auch mit dem von Bayern mitentwickelten Reformmodell unzufrieden sei. Schließlich könne es nicht sein, dass für eine Scheune künftig genauso viel Grundsteuer anfiele wie für ein Kaufhaus in bester Lage. Der Minister sicherte zu, die Argumente der Landwirte in die Weiterentwicklung des Vorschlages einfließen zu lassen. Er bat den Vorsitzenden des BBV-Landesfachausschusses für Steuer- und Finanzfragen, Max Weichenrieder, ausdrücklich um Anregungen des BBV, um einen gemeinsamen konstruktiven Vorschlag zu erarbeiten.


Brennpunkt Umsatzsteuerpauschalierung


Nach Ansicht des BBV zeige sich seit einigen Jahren die Tendenz, dass die Finanzbehörden EU-Vorgaben zur Pauschalierung oft sehr eng auslegten und so die im Gesetz verankerten Pauschalierungsmöglichkeiten drastisch verringerten.


Ein Beispiel dafür sei der Umsatzsteueranwendungserlass, der Ende Oktober 2010 veröffentlicht wurde und neue Einschränkungen vorsieht. Landesbäuerin Annemarie Biechl befürchtet, dass die Umsatzsteuerpauschalierung durch diese Maßnahmen schrittweise ausgehöhlt werde. Fahrenschon sagte zu, die Umsatzsteuerpauschalierung bei Biogas nochmals eingehend zu diskutieren.


Im Dezember 2010 hatte die Finanzverwaltung überraschend ihre Rechtsauffassung zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Biogasanlagen geändert. Dagegen hat sich der Bayerische Bauernverband gewehrt und eine Übergangsfrist bis zum 31. März 2011 erreicht. Die gewonnene Zeit sollten die betroffenen Betriebe unbedingt nutzen, um mit ihren steuerlichen Beratern das weitere Vorgehen zu besprechen.

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