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Bayern: Möglichst keine Gewerbegebiete in freier Landschaft

Die bayerische Staatsregierung wollte ursprünglich das Anbindegebot bei der Ausweisung von Gewerbeflächen lockern. Damit hätte sich Gewerbe ohne große Hürden an Autobahnausfahrten und entlang von vierspurigen Bundesstraßen ansiedeln können. Nun soll bei solchen Vorhaben vorab nach Alternativen gesucht werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Die bayerische Staatsregierung wollte ursprünglich das Anbindegebot bei der Ausweisung von Gewerbeflächen lockern. Damit hätte sich Gewerbe ohne große Hürden an Autobahnausfahrten und entlang von vierspurigen Bundesstraßen – „auf der grünen Wiese“ also – ansiedeln können. Nun soll bei solchen Vorhaben vorab geprüft werden, ob ein geeigneter, angebundener Alternativstandort vorhanden ist.


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Inwieweit das aber später in der Praxis tatsächlich funktioniert, bleibt abzuwarten. Bei der Entwicklung von Wirtschaftsprojekten sind Bürgermeister in der Regel sehr kreativ und überzeugend. BBV-Generalsekretär Hans Müller jedenfalls hofft, dass solch eine Beschluss dann auch vor Ort umgesetzt wird.


„Es dürfen nicht immer mehr landwirtschaftliche Flächen unter Teer und Beton verschwinden. Die Wiesen und Äcker sind Lebensgrundlage für uns alle!“, so Müller weiter. Nach dem Widerstand vieler Verbände hätten nun Erwin Huber, Vorsitzender des Wirtschaftsausschusses im Bayerischen Landtag, und die CSU-Fraktion im Landtag angekündigt, die Lockerung des Anbindegebots zu bremsen. Müller wertet das als wichtigen Erfolg für den Erhalt der bayerischen Kulturlandschaft.


Seit den 1970er-Jahren wurden der bayerischen Landwirtschaft bereits mehr als 500.000 Hektar durch Siedlungs- und Infrastrukturprojekte entzogen. Verbunden damit sind eine massive Knappheit auf dem Flächenmarkt und hohe Preise für Acker- und Grünland.

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