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Bayern beschließt Hilfen für frostgeschädigte Obst- und Weinbauern

Das bayerische Kabinett hat heute ein Hilfsprogramm für frostgeschädigte Obst- und Weinbaubetriebe verabschiedet. Nachgewiesene Schäden sollen damit bis zu 50 Prozent ausgeglichen werden. Die Aprilfröste haben bis zu 60 Millionen Euro Schäden verursacht.

Lesezeit: 2 Minuten

Das bayerische Kabinett hat heute ein Hilfsprogramm für frostgeschädigte Obst- und Weinbaubetriebe verabschiedet. Nachgewiesene Schäden sollen damit bis zu 50 Prozent ausgeglichen werden. Die Aprilfröste haben bis zu 60 Millionen Euro Schäden verursacht.


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Das Bayerische Kabinett hat heute ein Hilfsprogramm für die bayerischen Obstbauern und Winzer beschlossen, bei denen die Fröste im April 2017 zu schweren Ertragseinbußen geführt haben. „Im Zusammenspiel mit der verfrühten Obstblüte kommen die Frostnächte im April einer Naturkatastrophe gleich. Allein in Bayern rechnen wir auf rund 3.800 Hektar Anbaufläche mit Schäden von rund 60 Millionen Euro“, sagte Bayerns Agrarminister Helmut Brunner.


Vor allem die Obstbauern und Winzer am Bodensee und in Franken sind stark betroffen. Beim Obst gab es trotz Vorkehrungen vielfach Totalausfälle, beispielsweise bei Kirschen. „In dieser oft existenzbedrohenden Notsituation lassen wir unsere Obstbauern und Winzer nicht alleine, zumal die Schäden auch nicht zu annehmbaren Bedingungen versicherbar gewesen wären“, sagte Brunner.


Das Hilfsprogramm sieht folgendes vor:


  • Nachgewiesene Schäden werden bis zu maximal 50 Prozent ausgeglichen, der Höchstbetrag liegt bei 50.000 Euro.
  • In besonderen Härtefällen, bei denen die Schäden über 100.000 Euro betragen, die Fortführung des Betriebs bedroht ist und ein Darlehen aufgenommen werden muss, werden auch die Schäden über 100.000 Euro zu 50 Prozent ausgeglichen. Die Zuwendung ist allerdings auf 150.000 Euro pro Antragsteller begrenzt.
  • Insbesondere bei kleineren Betrieben, deren Existenz grundlegend gefährdet ist, kann der Entschädigungssatz auf bis zu 80 Prozent erhöht werden.


Voraussetzung ist in allen Fällen, dass aufgrund des Frosts die Ernteerträge mindestens 30 Prozent niedriger ausfallen als im mehrjährigen Schnitt der vorangegangenen Jahre, teilt das Bayerische Agrarministerium mit.

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