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Bayern beschließt eigene Kompensationsverordnung

Bayern sieht sich nach den Worten seines Umweltministers Dr. Marcel Huber bundesweit als „Schrittmacher für einen effektiven Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft“.

Lesezeit: 3 Minuten

Bayern sieht sich nach den Worten seines Umweltministers Dr. Marcel Huber bundesweit als „Schrittmacher für einen effektiven Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft“. Mit der neuen bayerischen Kompensationsverordnung, die das Kabinett am vergangenen Donnerstag in München beschlossen hat, könnten Eingriffe „auf naturschutzfachlich bestmögliche Weise ausgeglichen werden“, erklärte der CSU-Politiker.


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Basis der Regelung sei eine räumliche und zeitliche Flexibilität der Ausgleichsmaßnahmen. Dabei stehe die Qualität der ökologischen Kompensation im Vordergrund. Dadurch solle eine geringere Inanspruchnahme landwirtschaftlich wertvoller Flächen bei gleichzeitiger Optimierung des ökologischen Nutzens erreicht werden. Außerdem könnten naturschutzfachlich sinnvolle Bewirtschaftungs- und Pflegemaßnahmen von Landwirten stärker berücksichtigt werden.


„Wir wollen künftig räumliche Spielräume besser nutzen und Ausgleichsmaßnahmen zielgerichtet dort umsetzen, wo sie den größten Mehrwert für die Natur besitzen“, so Huber. Zahlreiche Anregungen von Verbänden seien in der Endfassung berücksichtigt worden. Deutlich gestärkt werden mit der Verordnung die Instrumente „Ökokonto“ und „Flächenpools“.


Mehr Flexibilität


Vorhabenträger haben in Bayern künftig bereits vor der Planung von Eingriffen die Möglichkeit, auf Vorrat Ausgleichsflächen bereitzustellen sowie Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen und später zu refinanzieren. Sobald der Eingriff erfolgt, können Flächen des Ökokontos als Kompensationsmaßnahmen eingebracht werden.


„Dadurch schaffen wir zeitliche Flexibilität und vergrößern die Handlungsspielräume, ohne die Zielsetzung des ökologischen Ausgleichs zu gefährden“, erläuterte Huber. Zudem wird eine Berücksichtigung von Hochwasserschutzmaßnahmen beim Ausgleich gewährleistet. Ökologisch positive Wirkungen einer Hochwasserschutzmaßnahme wie eine Ausweitung von Auwäldern bei der Schaffung von natürlichen Retentionsräumen sollen den Ausgleichsbedarf reduzieren. Außerdem soll bei Deichen auf land- und forstwirtschaftlichen Flächen regelmäßig kein Ausgleich nötig sein, wenn die Deichflächen naturnah gestaltet und gepflegt werden.


Bundeskompensationsverordnung im Wartestand


Während Bayern damit in Sachen „Kompensation“ Nägel mit Köpfen macht, hängt die Bundeskompensationsverordnung in der Warteschleife. Der Bundesrat hatte Anfang Juli entgegen seiner ursprünglichen Absicht von einer Beschlussfassung abgesehen, nachdem sich Bund und Länder nicht auf eine gemeinsame Linie hatten einigen können.


Ob dies bis zur nächsten Sitzung der Länderkammer am 20. September und damit unmittelbar vor der Bundestagswahl gelingt, bleibt abzuwarten. Zuletzt hatte sich eine Mehrheit der Länder im Umweltausschuss dafür ausgesprochen, den Anwendungsbereich der Verordnung auf den Netzausbau in der Zuständigkeit der Bundesnetzagentur zu beschränken und die Regelungen bis 2018 zu befristen. Das war für die Bundesregierung nicht akzeptabel. (AgE/ad)


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