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Bayern verlängert Antragsfrist für Hochwasserhilfe

Bayern verlängert die Antragsfrist für Hochwasserhilfen 2016 bis Ende Juni 2017. Die Fristen für die staatlichen Hilfsprogramme des Finanz- und Heimatministeriums, des Wirtschaftsministeriums und des Landwirtschaftsministeriums anlässlich der Unwetter 2016 endeten bislang Ende Dezember.

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Bayern verlängert die Antragsfrist für Hochwasserhilfen 2016 bis Ende Juni 2017. Die Fristen für die staatlichen Hilfsprogramme des Finanz- und Heimatministeriums, des Wirtschaftsministeriums und des Landwirtschaftsministeriums anlässlich der Unwetter 2016 endeten bislang Ende Dezember. In den letzten Wochen wurde laut dem Münchner Agrarministerium aber zunehmend deutlich, dass diese Frist von manchen Geschädigten nur schwer einzuhalten ist. Die Anträge sind bei den zuständigen Behörden einzureichen.

 

Die Fristverlängerung kommt nicht nur den geschädigten Privathaushalten, Landwirten und Unternehmen in dem von einem Jahrtausendhochwasser betroffenen Landkreis Rottal-Inn zugute. Von der allgemeinen Fristverlängerung profitieren auch alle Geschädigten in den folgenden Regionen mit Jahrhunderthochwasser: Städte Ansbach und Passau, Landkreise Ansbach, Neustadt a. d. Aisch / Bad Windsheim, Weißenburg-Gunzenhausen, Würzburg, Weilheim, Dingolfing-Landau, Freyung-Grafenau, Kelheim, Landshut, Passau, Regen, Straubing-Bogen, Cham, Gemeinden Künzing und Winzer im Landkreis Deggendorf, Markt Schierling im Landkreis Regensburg, Gemeinden Stammham und Marktl im Landkreis Altötting, Stadtteile Frauenberg, Schönbrunn und Wolfsteinerau in der Stadt Landshut, Stadtteile Rottenbauer und Heidingsfeld in der Stadt Würzburg.

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