Versicherte mit geringen Einkünften können sich auch für das kommende Jahr von Zuzahlungen für bestimmte medizinische Leistungen befreien lassen. Die Krankenkasse für den Gartenbau hat jetzt ihre in Frage kommenden Mitglieder dazu aufgerufen, Anträge auf Befreiung zu stellen. Für die Zuzahlungen gelten individuelle jährliche Höchstbeträge, die sogenannten Belastungsgrenzen, erläuterte die Kasse. Diese Belastungsgrenzen betragen 2 % der Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei chronisch Kranken 1 %. Maximal diesen Betrag müssen die Versicherten selbst tragen. Wer heute schon wisse, dass er seine persönliche Belastungsgrenze im nächsten Jahr aller Voraussicht nach überschreiten werde, sollte einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung stellen, so die Krankenkasse für den Gartenbau. Bei Antragstellung ermittle sie die Höhe der individuellen Belastungsgrenze. Dieser Betrag müsse dann vom Versicherten im Voraus bei der Kasse eingezahlt werden. Im Gegenzug erhalte dieser einen Befreiungsausweis, der dann nur noch beim Arzt oder in der Apotheke vorzulegen sei, um die Leistungen zuzahlungsfrei zu erhalten. Das Sammeln von Belegen und die erst nachträgliche Erstattung von zu viel geleisteten Zuzahlungen entfielen damit. Versicherte, die sich noch vor dem Jahreswechsel für die Befreiung entscheiden, erhielten von der Krankenkasse für das gesamte Kalenderjahr 2009 einen Befreiungsausweis. Der Befreiungsantrag können Sie unter www.gartenbau.lsv.de herunterladen.
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