Der Deutsche Bauernverband weist auf eine geänderte Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht zur Alterssicherung der Landwirte hin, wenn ein Minijob zwischen 400 und 450 Euro im Monat besteht. Für Landwirte, die einen Zu- oder Nebenerwerb aufnehmen wollen, bietet diese Ausweitung der Befreiungsmöglichkeiten größere Gestaltungsspielräume. Vor Aufnahme derartiger Minijobs empfiehlt der Verband, Landwirten und ihren Ehegatten, sich eingehend beraten zu lassen.
Nach dem Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung hat sich zum 1. Januar 2013 die monatliche Entgeltgrenze bei Minijobs von 400 auf 450 Euro erhöht. Die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht zur landwirtschaftlichen Alterskasse aufgrund eines außerlandwirtschaftlichen Arbeitsentgeltes bleibt hingegen unverändert. Das heißt, bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von mehr als 400 Euro kann eine Befreiung erfolgen. Somit ist es möglich, sich mit einem Minijob zwischen mehr als 400 und bis 450 Euro im Monat von der Versicherungspflicht zur Alterssicherung der Landwirte befreien zu lassen. (ad)