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Bei der Düngeverordnung wird weiter gepokert

Im Schlussspurt der Reform der Düngeverordnung leisten sich alle Beteiligten ein großes politisches Schauspiel. Den im Januar gezimmerten Kompromiss legen alle Seiten verschieden aus. Baden-Württemberg schlägt nun vor, der Verordnung mit der Maßgabe zuzustimmen, sie nach der Bundestagswahl wieder zu evaluieren.

Lesezeit: 5 Minuten

Im Schlussspurt der Reform der Düngeverordnung leisten sich alle Beteiligten ein großes politisches Schauspiel. Den im Januar gezimmerten Kompromiss legen alle Seiten verschieden aus. Baden-Württemberg schlägt nun vor, der Verordnung mit der Maßgabe zuzustimmen, sie nach der Bundestagswahl wieder zu evaluieren.


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Eigentlich sollte der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 31. März einen Schlussstrich unter die jahrelangen Verhandlungen um die Reform der Düngeverordnung ziehen. Doch kurz vor Schluss und nach ungezählten politischen Schleifen ist das jetzt wieder völlig unklar. Im Agrar- und im Umweltausschuss des Bundesrates sind in dieser Woche zusammen rund 40 Änderungsanträge zum Düngeverordnungstext gestellt worden. Sie kamen aus allen politischen Lagern und haben in beiden Ausschüssen unterschiedliche Mehrheiten bekommen. Wonach sich das Plenum des Bundesrates am 31. März in seiner abschließenden Entscheidung richten wird, ist derzeit unklar.


Grüne monieren unzureichende Umsetzung des Kompromisses im BMEL


Union, SPD und Grüne bezichtigen sich gegenseitig, den Kompromiss, der auf oberster Ebene zwischen Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU), Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) und Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne) geschlossen wurde, zu missachten. Die Grünen pochen darauf, dass im Kompromiss vereinbart worden wäre, dass sich eine Länder-Arbeitsgruppe noch auf eine rechtliche Festlegung für rote Gebiete mit Maßnahmen zur Nitratreduktion einigt. Das sei bisher nicht geschehen, heißt es im niedersächsischen Agrarministerium. Außerdem moniert Niedersachsen, der Bund habe die Berechnung von zulässigen Ammoniak-Ausbringverlusten unabgesprochen nach oben geschraubt. „Die Änderungsanträge von Niedersachsen gehen nicht über den Kompromiss hinaus, sondern präzisieren ihn redaktionell dort wo nötig oder korrigieren nachträglich vom BMEL eingefügte Punkte“, lässt Niedersachsens Agrarminister Meyer ausrichten.


Union wirft Grünen Wortbruch vor


Das Unions-geführte Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) und CDU/CSU-Agrarsprecher Franz-Josef Holzenkamp hingegen werfen den Grünen Wortbruch gegenüber dem Kompromiss vor. Sie lehnen inhaltliche Änderungen am Verordnungsentwurf in seiner jetzigen Form ab. Ein Gesprächsprotokoll eines Treffens auf Arbeitsebene am 5. Januar, das als Vorbereitung zum Kompromisstreffen auf oberster Ebene geführt wurde, bestätigt die Niedersächsische Auslegung in Puncto rote Gebiete. Es liegt top agrar vor. Dort steht zu den Maßnahmen in Gebieten mit eutrophierten/phosphatbelasteten Gewässern, dass deren Abgrenzung noch abgestimmt werden soll und dafür eine Arbeitsgruppe eingesetzt werde. Ob das ebenfalls auf der Ministerebene festgelegt wurde, ist nicht nachvollziehbar. Die von den Grünen angeführte Anrechnung von Ammoniakverlusten lässt sich im Protokoll vom 5. Januar hingegen nicht finden.


SPD sieht positiven Ausgang des Vertragsverletzungsverfahrens gefährdet


Die SPD schlägt sich unterdessen auf die Seite der Grünen. „Der gemeinsame Vorwurf des Bauernverbandes und der CDU/CSU, dass die Länder wortbrüchig sind, entbehrt jeder Grundlage“, sagte der SPD Agrarsprecher Wilhelm Priesmeier am Freitag. Das Bundeslandwirtschaftsministerium habe die Verordnung „einseitig“ und „ohne Absprache mit den Ländern“ abgeändert, so Priesmeier weiter. Aus seiner Sicht gefährdet der derzeitige Entwurf der Düngeverordnung „einen positiven Ausgang des Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen Verstoßes der Nitratrichtlinie“. Auch im Punkt der Ammoniak-Ausbringungsverluste springt die SPD den Grünen bei. Priesmeier behauptet, dass derzeit mindestens 150.000 t Stickstoff bei der Ausbringung nicht bilanziert werden müssten. „Das geht weit über die jetzt geltende Düngeverordnung hinaus und fällt den Betrieben spätestens bei der Ammoniakrichtlinie wieder vor die Füße“, sagt er.


Baden-Württemberg schlägt Zustimmung mit weiteren Änderungen nach der Wahl vor


Einen möglichen Ausweg aus dem Streit schlagen nun die baden-württembergischen Grünen vor. Auf ihren Antrag hin stimmte der Umweltausschuss des Bundesrats am Donnerstag einer Entschließung zu, mit der der vorliegende Verordnungsentwurf des BMEL als ein erster Schritt akzeptiert wird, gleichzeitig jedoch weitgehende Regelungen in der nächsten Legislaturperiode gefordert werden. „Ob der nun vorliegende Kompromiss, der erst unter massivem Druck der Europäischen Kommission zustande gekommen ist, den Anforderungen der Europäischen Kommission zur Einstellung des bereits laufenden Vertragsverletzungsverfahrens genügt, ist derzeit noch unklar“, steht in der Entschließung, die top agrar vorliegt. Aus gewässerökologischer, immissionsschutz- und naturschutzfachlicher Sicht seien weitergehende Regelungen erforderlich, heißt es weiter. Falls es zu Strafzahlungen im Vertragsverletzungsverfahren mit der EU gegen Deutschland kommen sollte, liege dafür die Verantwortung allein beim Bund, fordert der Antrag. „Vor dem Hintergrund der benannten Regelungsmängel bittet der Bundesrat, die Auswirkungen der neuen düngerechtlichen Vorschriften im Hinblick auf die Schutzgüter schützenswerter Lebensräume, Luft, Klima und Wasser unter Einbindung der Länderkompetenzen regelmäßig zu evaluieren“, heißt es abschließend.


Rukwied sieht gesamte Düngereform in Frage gestellt


Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes Joachim Rukwied kritisiert die Diskussion um Änderungen am Verordnungsentwurf des BMEL. „Das ist ein massiver Vertrauensbruch und offenbart die fehlende Verlässlichkeit einiger Umweltministerien als Verhandlungspartner bei wichtigen Fragen von Landwirtschaft und Umwelt“, sagte er am Freitag. Er rief die Ministerpräsidenten der Länder dazu auf, Ende März im Plenum des Bundesrates am Kompromiss vom Januar 2017 zum Düngepaket festzuhalten und diesen nicht aufzukündigen. Sollte der Bundesrat im Plenum den Forderungen des Umweltausschusses des Bundesrates folgen, sei die gesamte Einigung zur Novelle der Düngeverordnung in Frage gestellt, so Rukwied. Die Verantwortung für eine Verurteilung Deutschlands vor dem Europäischen Gerichtshof und mögliche Strafzahlungen hätten dann alleine die Länder zu tragen, drohte Rukwied.


Alle Seiten beteuern Planungssicherheit für die Landwirte schaffen zu wollen


Ob die Änderungsanträge und die Entschließung nun nur Bluff sind oder die Verabschiedung der Düngeverordnung Ende März wirklich wackelt, ist beim derzeitigen Stand der Diskussion schwer einzuschätzen. Vermutlich wird es aber in den nächsten zwei Wochen noch Schlichtungstreffen von Bund und Ländern geben. Bisher hat keiner der Beteiligten öffentlich geäußert, dass er an einem Platzen der Verabschiedung der Düngeverordnung vor der Bundestagswahl interessiert sei. Im Gegenteil beanspruchen alle Seiten für sich, dass es mit einer verabschiedeten Düngeverordnung bald Planungssicherheit für die Landwirte geben soll.

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