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Beiträge zur Berufsgenossenschaft sinken

Im August verschickt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVFLG) die Beitragsrechnungen der Berufsgenossenschaft. Für viele Mitglieder wird der Beitrag sinken. Grund ist der von der Bundesregierung gewährte Zuschuss zur Beitragsreduzierung.

Lesezeit: 3 Minuten

Im August verschickt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVFLG) die Beitragsrechnungen der Berufsgenossenschaft. Für viele Mitglieder wird der Beitrag sinken. Grund ist der von der Bundesregierung gewährte Zuschuss zur Beitragsreduzierung.


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Viele Mitglieder der Berufsgenossenschaft können sich im August über geringere Beiträge freuen. Wegen der Entwicklung der Leistungsausgaben und Berechnungseinheiten sind aber in einigen Fällen höhere Beiträge nicht zu vermeiden, teilt die SVGLG mit. Der Grundbeitrag wird jedoch für alle Mitglieder sinken. Den Rechnungen für die 1,5 Millionen Mitglieder wird neben dem einheitlichen Beitragsmaßstab laut Vorstandsbeschluss im Vergleich zum Vorjahr folgendes zugrunde liegen:


  • ein unverändertes Umlagevolumen (859 Millionen Euro),
  • ein um ein Prozent höherer Hebesatz (6,23 statt 6,16 Euro),
  • eine höhere Bundesmittelsenkungsquote (37,0 statt 20,5 Prozent) und
  • um sieben Prozent geringere Grundbeiträge.
Bei der Berechnung der risikobezogenen Beitragsteile sind darüber hinaus die Leistungsaufwendungen und die Berechnungseinheiten nach den Unternehmensverhältnissen des Jahres 2015 zu berücksichtigen. Die risikobezogenen Beitragsteile sinken für viele Produktionsverfahren. Für einige Produktionsverfahren sind jedoch auch angesichts der Entwicklung von Leistungsaufwendungen und Berechnungseinheiten Erhöhungen nicht zu vermeiden.


Erneut werden mit einem Bescheid die gezahlten Vorschüsse abgerechnet und die neuen Vorschüsse festgesetzt. Auf die Fälligkeiten, insbesondere auf die zum Vorschuss in 2017, sollte unbedingt geachtet werden. Die Beitragszahlung per Einzugsermächtigung hat Vorteile für beide Seiten und stellt die pünktliche Beitragszahlung sicher.


Sinkt oder steigt der Beitrag?


Eine allgemein gültige Antwort auf diese Frage ist nicht möglich. Zu stabilen Beiträgen führt der unveränderte Umlagebedarf. Der um ein Prozent gestiegene Hebesatz erhöht die Beiträge leicht, während der gesunkene Grundbeitrag kleinere Unternehmen entlastet. Für bundesmittelberechtigte Unternehmen werden insbesondere die um 78 auf 178 Millionen Euro erhöhten Bundesmittel zur Beitragsreduzierung führen. Die Bundesmittelsenkungsquote steigt von zuvor 20,5 auf 37,0 Prozent. Bundesmittel werden unverändert nur auf den Risikobeitrag gewährt.


Geringere Grundbeiträge


Der Grundbeitrag sinkt um sieben Prozent auf 75,28 bis 301,13 Euro (Vorjahr 80,85 bis 323,40 Euro). Geringere Ausgaben, unter anderem für Verwaltung, wirken sich damit unmittelbar auf den Beitrag aus.


Übergangsrecht


Um Härten zu vermeiden, gelten weiterhin Übergangsregelungen. Die festgesetzten „Angleichungssätze“ führen dazu, dass der neue Beitrag im vollen Umfang erst 2018 zu zahlen ist. Bis dahin findet eine Angleichung an das neue Beitragsniveau in gleichmäßigen Stufen statt. Dies gilt für steigende und sinkende Beiträge gleichermaßen. Kommt es dennoch bei gleichen Betriebsverhältnissen zu deutlichen Beitragserhöhungen, werden diese durch eine Härtefallregelung auf 70 Prozent begrenzt, sofern der Beitrag mindestens 300 Euro beträgt.

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