Die Landwirte können sich auf eine, wenn auch geringfügige, Absenkung ihrer Rentenbeiträge einstellen. Laut Beitragssatzverordnung 2015, die die Bundesregierung dem Bundesrat zugeleitet hat, soll der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung von 18,9 % in diesem auf 18,7 % im nächsten Jahr sinken.
Dies wird sich auch in der Alterssicherung der Landwirte (AdL) niederschlagen. Durch die Ankopplung der AdL-Beiträge an die Rentenversicherung können Landwirte mit einer entsprechenden Entlastung ihrer Beiträge rechnen.
Darüber hinaus stimmte die Länderkammer am vergangenen Freitag der von der Bundesregierung vorgelegten Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2015 zu. Die Verordnung aktualisiert Rechengrößen der Sozialversicherung, die sich an der Lohn- und Gehaltsentwicklung im Jahr 2013 orientieren. Die Bezugsgrößen sind für viele Werte der Sozialversicherung von Bedeutung, beispielsweise für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Auch für die landwirtschaftliche Sozialversicherung sind die Rechengrößen relevant, etwa für die Hinzuverdienstgrenzen beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente. Die neuen Rechengrößen gelten ab dem 1. Januar 2015.