Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Milchpreis Maisaussaat Ackerboden Rapspreis

News

Berufsgenossenschaft verschickt Beitragsbescheide

Im August verschickt die SVLFG die Beitragsrechnungen der Berufsgenossenschaft. Für viele Mitglieder wird der Beitrag insgesamt sinken. Den Rechnungen für die 1,5 Millionen Mitglieder wird erneut der im letzten Jahr eingeführte einheitliche Beitragsmaßstab zugrunde liegen.

Lesezeit: 3 Minuten

Im August verschickt die SVLFG die Beitragsrechnungen der Berufsgenossenschaft. Für viele Mitglieder wird der Beitrag insgesamt sinken.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Den Rechnungen für die 1,5 Millionen Mitglieder wird erneut der im letzten Jahr eingeführte einheitliche Beitragsmaßstab zugrunde liegen. Dieser wird bei allen Startschwierigkeiten und möglichen Verbesserungen überwiegend akzeptiert.


Nach dem Vorstandsbeschluss werden im Vergleich zum Vorjahr den Beitragsrechnungen zugrunde liegen

  • ein geringeres Umlagevolumen (859 statt 867 Mio. Euro)
  • ein geringerer Hebesatz (6,16 statt 6,48 Euro)
  • eine geringere Bundesmittelsenkungsquote (20,5 statt 21,5 Prozent)
  • höhere Grundbeiträge
Bei der Berechnung der risikobezogenen Beitragsteile sind darüber hinaus die Leistungsaufwendungen und die Berechnungseinheiten nach den Unternehmensverhältnissen des Jahres 2014 zu berücksichtigen. Die risikobezogenen Beitragsteile sinken für die meisten Produktionsverfahren. Für einige Produktionsverfahren sind jedoch auch angesichts der Entwicklung von Leistungsaufwendungen und Berechnungseinheiten deutliche Erhöhungen nicht zu vermeiden.


Erstmalig erfolgen die Abrechnung der gezahlten Vorschüsse und die Festsetzung der neuen Vorschüsse innerhalb eines Bescheides. Auf die Fälligkeiten, insbesondere auf die zum Vorschuss in 2016, sollte daher geachtet werden.


Sinkt oder steigt der Beitrag?


Eine allgemein gültige Antwort auf diese Frage ist nicht möglich, teilt die SVLFG mit. Zu geringeren Beiträgen führen der um ein Prozent gesunkene Umlagebedarf und der um fünf Prozent gesunkene Hebesatz. Zu höheren Zahlbeträgen führen hingegen die gestiegenen Grundbeiträge sowie die angekündigte Bundesmittelsenkung auf nun 100 Millionen Euro und damit auf einen Betrag, der ohne Errichtung der SVLFG schon seit 2013 gezahlt worden wäre.


Dass die Bundesmittelsenkungsquote nur um ein Prozent geringer ausfällt, hat mit den geänderten Zuwendungsbedingungen zu tun. Bundesmittel dürfen nur noch auf den risikobezogenen Beitragsteil und nicht mehr auf den Grundbeitrag gewährt werden.


Für viele Mitglieder gelten geringere Beiträge


„Unter dem Strich“ können sich viele Mitglieder über geringere Beiträge freuen. Wegen der Entwicklung der Leistungsausgaben und Berechnungseinheiten sind aber in einigen Fällen höhere Beiträge nicht zu vermeiden. Der Grundbeitrag wird für alle Mitglieder steigen. Es wird deshalb „Gewinner“ und „Verlierer“ geben.


Grundbeitrag steigt


Im letzten Jahr betrug der Grundbeitrag zwischen 60 und 269,57 Euro. Nun wurde der untere feste Wert von 60 Euro aufgegeben. Damit wird sichergestellt, dass sich Veränderungen in den über den Grundbeitrag zu finanzierenden Ausgaben nach oben oder unten bei allen Mitgliedern auswirken.


Auch wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Präventions- und Verwaltungskosten durchaus in Abhängigkeit zur Unternehmensgröße stehen. Das Prinzip, dass für Mindest- und Höchstgrundbeitrag ein Verhältnis von eins zu vier gelten soll, wird mit der neuen Satzungsregelung außerdem umgesetzt. In Abhängigkeit vom neuen Hebesatz erhöhen sich dadurch die Grundbeiträge auf 80,85 bis 323,40 Euro.


Übergangsrecht


Um Härten zu vermeiden, gelten weiterhin Übergangsregelungen. Die im letzten Beitragsbescheid festgesetzten „Angleichungssätze“ führen dazu, dass der neue Beitrag im vollen Umfang erst 2018 zu zahlen ist. Bis dahin findet eine Angleichung an das neue Beitragsniveau in gleichmäßigen Stufen statt. Dies gilt für steigende und sinkende Beiträge gleichermaßen.


Kommt es dennoch bei gleichen Betriebsverhältnissen zu deutlichen Beitragserhöhungen, werden diese durch eine Härtefallregelung auf 70 Prozent begrenzt, sofern der Beitrag mindestens 300 Euro beträgt.

Für viele der ehemaligen regionalen Berufsgenossenschaften existieren Sondervermögen, die bis 2017 eingesetzt werden, um die Beitragsangleichung abzumildern.

Die Redaktion empfiehlt

top + Zum Start in die Maisaussaat keine wichtigen Infos verpassen

Alle wichtigen Infos & Ratgeber zur Maisaussaat 2024, exklusive Beiträge, Videos & Hintergrundinformationen

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.