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Berufung gegen entzogene Baugenehmigung für Hähnchenstall Wattmannshagen

Im Dezember 2017 hat das Verwaltungsgericht Schwerin die Baugenehmigung aus dem Jahr 2012 für eine Hähnchenmastanlage in Wattmannshagen bei Teterow widerrufen. Ursprünglich hatte das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Rostock (StALU) den Bau für 1,6 Mio. Tiere genehmigt. Daraufhin hatte BUND geklagt.

Lesezeit: 2 Minuten

Im Dezember 2017 hat das Verwaltungsgericht Schwerin die Baugenehmigung aus dem Jahr 2012 für eine Hähnchenmastanlage in Wattmannshagen bei Teterow widerrufen. Ursprünglich hatte das staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Rostock (StALU) den Bau für 1,6 Mio. Tiere genehmigt.


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Daraufhin hatte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) geklagt und letztes Jahr recht bekommen. Das Gericht folgte der Argumentation der Naturschützer, das die Ställe erhebliche Auswirkungen auf einen nahen europarechtlich geschützten See gehabt hätten. Das Gericht hob die Genehmigung laut BUND auch auf, weil für Anwohner unzulässige zusätzliche Geruchsbelastungen entstanden wären und erkannte auch die Folgen für die Natur an, fasst der Verein das Verfahren zusammen.



Nun hätten der Betreiber sowie die Behörde Revision beantragt, heißt es. Die Gegner wollen daher erneut mobil machen und legen sich weitere Argumentationen zurecht: So sei die Hähnchenmast mit einer genehmigten Besatzdichte von mehr als 24 Hühnern pro Quadratmeter tierschutzwidrig. Der Stall sei nur 80 m von einem Wald entfernt. Die Tierhaltung würde das Grundwasser und die Böden belasten, ein Brandschutzkonzept fehle und die Anwohner würden mit Bioaerosolen belastet.

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