Unternehmen in Sachsen-Anhalt, die nachweislich durch die Dürre in ihrer Existenz gefährdet sind, können jetzt Hilfen in Höhe von 50 Prozent der ermittelten Schäden erhalten. Die zwischen dem Land und dem Bund geschlossene Verwaltungsvereinbarung soll Ende dieser Woche unterzeichnet werden.
Folgende Eckpunkte beinhaltet die Verwaltungsvereinbarung:
- Zur Milderung der Dürreschäden beteiligt sich der Bund an Hilfsprogrammen der Länder in Höhe von 50 Prozent der bewilligten Mittel.
- Die Hilfen sollen als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
- Es sollen 50 Prozent des Gesamtschadens ausgeglichen werden.
- Antragsberechtigt sind Betriebe mit einem Naturalertragsrückgang und wirtschaftlichen Einbußen von mindestens 30 Prozent im Vergleich zu dem zum vorangegangenen Dreijahreszeitraum erzielten Naturalertrag oder dem im Dreijahresdurchschnitt auf Grundlage des vorhergehenden Fünfjahreszeitraums unter Ausschluss des höchsten und des niedrigsten Wertes.
- Die Hilfen sind auf existenzgefährdete Betriebe beschränkt. Als Kriterium hierfür gelten neben dem bereits genannten Naturalertragsrückgang und wirtschaftlichen Einbußen eine Einkommensobergrenze (jeweils 120.000 Euro bei Ehe- oder Lebenspartnern bzw. 90.000 Euro bei Ledigen) und das Verhältnis des Cashflow III zum festgestellten Gesamtschaden. Darüber hinaus wird Privatvermögen angerechnet. Es gilt eine Beihilfeobergrenze von 500.000 Euro. Außerlandwirtschaftliches Einkommen wird berücksichtigt.
Landwirtschaftsministerin Prof. Dr. Claudia Dalbert erklärte, es sei ihr ein besonderes Anliegen, dass kein Landwirt im Land wegen der Dürre den Betrieb aufgeben muss. „Ich bin draußen auf den Feldern gewesen und habe gesehen, wie die Ernten vertrocknet, wie klein die Kartoffeln und wie mager die Wiesen in diesem Dürre-Sommer waren. Wer in seiner wirtschaftlichen Existenz gefährdet ist, dem soll unter die Arme gegriffen werden. Meine Verwaltung arbeitet mit Hochdruck an den landesspezifischen Vorschriften und den notwendigen Formularen. Ich gehe davon aus, dass das Antragsverfahren in Kürze eröffnet werden kann.“