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LBV: Abschuss von Bibern muss möglich sein

Eine Bestandsgefährdung besteht beim Biber in Brandenburg mit über 3.000 Tieren nicht mehr; 1.400 Biber mehr als noch vor 12 Jahren. Mit der Bestandsvergrößerung gehen nun massive Beeinträchtigungen und Schäden in der Landwirtschaft einher, aber auch an wasserbaulichen Anlagen wie Hochwasserschutzdeichen.

Lesezeit: 2 Minuten

Brandenburg ist mit über 3.000 Seen und mehr als 30.000 km Fließgewässern eines der seen- und gewässerreichsten Bundesländer. Dies bietet dem Biber im gesamten Land flächendeckend ideale Lebensbedingungen und hat angesichts des strengen Schutzstatus zu einer explosionsartigen Ausbreitung geführt. Selbst in städtischen Gärten und Parkanlagen sind die Tiere bzw. deren Folgen nicht mehr zu übersehen – man kann mittlerweile manchenorts schon von einer Plage sprechen, schreibt der Bauernverband Brandenburg in einer Information.


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Eine Bestandsgefährdung besteht seinen Informationen nach bei mehr als 3.000 Tieren nicht mehr, dies sind mindestens 1.400 Biber mehr als noch vor 12 Jahren. Mit der Bestandsvergrößerung würden nun massive Beeinträchtigungen und Schäden in der Landwirtschaft einhergehen, aber auch an wasserbaulichen Anlagen wie Hochwasserschutzdeichen.


Der Landtag befasst sich in dieser Woche mit dem Schutzstatus des Bibers. Der LBV fordert von der Politik, den Schutzstatus der positiven Bestandsentwicklung anzupassen und pragmatisch und gemeinsam das Biberproblem zu lösen. Wo die Tiere erhebliche Schäden anrichten, Wälder, Wiesen und Felder unter Wasser setzen, Deiche durchlöchern, Teichanlagen gefährden oder Eisenbahnlinien und Straßen unterhöhlen muss laut de, Bauernverband gehandelt werden. Es sei nicht auszudenken, was passiert, wenn bei einem Hochwasser durchlöcherte Deiche brechen und Gleise sowie Straßen absacken.


Ein Denken in parteipolitischen Schablonen hält der LBV bei der Lösung des Biberproblems für nicht angebracht. Der Biber schere sich weder um die Parteifarbe, noch um Kreis- oder Gebietsgrenzen, sondern kann, überall wo es Wasser gibt, auftreten und Schäden verursachen.


Ein Töten von Bibern, so wie dies auch in anderen Teilen Deutschlands bereits möglich ist, müsse auch in Brandenburg bei dem erreichten hohen Bestand machbar und umsetzbar sein. Der LBV appelliert an die Parteien, die Entscheidungen auf fachlicher Grundlage zu treffen und hier parteitaktische Fragen hintenanzustellen.


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