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Bis zum Sommer Vorschläge zur Novelle der Düngeverordnung

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt schlägt im Zusammenhang mit der Novelle der Düngeverordnung nun doch ein höheres Tempo an. Bei der Agrarministerkonferenz (AMK) kündigte der Minister die Einsetzung einer Bund-Länder Task Force an.

Lesezeit: 3 Minuten

Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt schlägt im Zusammenhang mit der Novelle der Düngeverordnung nun doch ein höheres Tempo an. Bei der Agrarministerkonferenz (AMK) kündigte der Minister die Einsetzung einer Bund-Länder Task Force an. „Wir müssen einen vernünftigen Weg zwischen gesundem Wasser und den landwirtschaftlichen Möglichkeiten gehen", sagte Schmidt am vergangenen Freitag vor Journalisten in Cottbus. Die Arbeitsgruppe werde noch vor der Sommerpause Lösungsvorschläge unterbreiten. Zwar lasse er sich von der EU-Kommission nicht unter Druck setzen, betonte der CSU-Politiker, man müsse jedoch auf deren Einwände reagieren, andernfalls drohe ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Länderminister appellieren in einem AMK-Beschluss an das Bundeslandwirtschaftsministerium, möglichst zeitnah die für eine Einigung mit der Kommission notwendigen Änderungen und Ergänzungen im Düngerecht auf den Weg zu bringen. Ziel müsse es sein, noch in diesem Jahr eine novellierte Düngeverordnung in Kraft zu setzen. Zudem sprachen sich die Ressortchefs dafür aus, die Ende 2013 ausgelaufene Derogationsregelung schnellstmöglich wieder einzuführen. In einem Sachstandsbericht für die AMK warnt das Bundeslandwirtschaftsministerium ausdrücklich vor einer Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen Nicht-Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie.


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Konkrete Forderungen


Dem Bericht zufolge hält die EU-Kommission die derzeit geplanten Änderungen an der Düngeverordnung nicht für ausreichend. Deutschland müsse innerhalb der nächsten Wochen erklären, ob es die von Brüssel geforderten zusätzlichen Maßnahmen umsetzen wolle. Andernfalls werde die Kommission das eingeleitete Vertragsverletzungsverfahren fortsetzen, heißt es in dem Bericht. Den Angaben zufolge verlangt die Brüsseler Administration unter anderem restriktivere Regelungen bei der Begrenzung des Ausbringens von Düngemitteln auf landwirtschaftlichen Flächen, bei den Zeiträumen, in denen Düngemittel nicht ausgebracht werden dürfen, sowie beim Fassungsvermögen und der Bauweise von Behältern zur Lagerung von Dung. Nicht weitgehend genug seien ferner die Vorschriften für das Ausbringen von Düngemitteln auf stark geneigten Flächen, ferner auf wassergesättigten, überschwemmten, gefrorenen und schneebedeckten Böden sowie in der Nähe von Wasserläufen. Schließlich pocht die Kommission auf die Einhaltung der Höchstmenge von 170 kg Stickstoff pro Hektar in Form von Dung und die Einbeziehung aller organischen Düngemittel sowie insbesondere von Gärrückständen aus Biogasanlagen. Zur Disposition steht auch weiterhin die Derogationsregelung für Wirtschaftsdünger. Sie ermöglicht Betrieben mit hohem Nährstoffbedarf auf Grünland die Ausbringung von bis zu 230 kg Stickstoff aus Wirtschaftsdüngern. AgE

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