In spätestens einem Jahr will die Landesregierung von Sachsen-Anhalt einen Entwurf für ein Agrarstruktursicherungsgesetz vorlegen. Das hat Agrarstaatssekretär Dr. Ralf-Peter Weber auf der Messe agra2017 in Leipzig angekündigt.
Schwerpunkte werden dem Grünen-Politiker zufolge Regelungen zur Kontrolle von Geschäftsanteilsverkäufen und deren Einbeziehung in das Grundstückverkehrsgesetz sowie Maßnahmen für eine größere Transparenz auf dem Bodenmarkt sein. „Wir wissen derzeit nicht, was auf dem Bodenmarkt läuft“, erklärte Weber. Dies gelte insbesondere für die Flächenübertragung mittels Anteilsverkäufen. Umso wichtiger sei es, dass gesetzliche Änderungen erfolgten.
Das Landwirtschaftsministerium in Magdeburg hat nach Webers Angaben vergangene Woche einen Kommunikationsprozess mit den betroffenen Verbänden zu möglichen Anpassungen im Bodenrecht gestartet. Ziel sei es, die Verbände in den Meinungsbildungsprozess einzubeziehen und deren Positionen soweit möglich zu berücksichtigten. Weber ließ erkennen, dass er angesichts der unterschiedlichen Positionen nicht mit einem breiten Konsens rechnet. Am Ende werde die Landesregierung ihre Vorstellungen deutlich machen.
In der vergangenen Legislaturperiode war ein Entwurf für ein Agrarstrukturgesetz unter dem damaligen Landwirtschaftsminister Dr. Hermann Onko Aeikens am Widerstand nicht zuletzt des Bauernverbandes Sachsen-Anhalt gescheitert. In ihrem Koalitionsvertrag vom Frühjahr 2016 haben sich CDU, SPD und Grüne darauf verständigt, einen erneuten Anlauf zu unternehmen. Man wolle eine breite Eigentumsstreuung an Grund und Boden gewährleisten, heißt es in der Vereinbarung. Grundlage für eine neuerliche Gesetzesinitiative „zur Reformierung des Bodenmarktes“ soll ein zu erstellendes Leitbild für die Landwirtschaft sein.