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Bundesregierung verweist beim Bodenrecht auf die Länder

Die Bundesregierung sieht die Verantwortung für die Eigentumsverteilung von Boden bei den Ländern. Im Fall KTG-Agrar wirft sie diesen vor, dass beim Insolvenzverfahren ein Investor anstelle von mehreren ortsansässigen Landwirten zum Zuge kam. Konsequenzen für die Bodenmarktpolitik müssten die Bundesländer ziehen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Bundesregierung sieht die Verantwortung für die Eigentumsverteilung von Boden bei den Ländern. Im Fall KTG-Agrar wirft sie diesen vor, dass beim Insolvenzverfahren ein Investor anstelle von mehreren ortsansässigen Landwirten zum Zuge kam. Konsequenzen für die Bodenmarktpolitik müssten die Bundesländer ziehen.


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Für die Bodenmarktpolitik sind die Bundesländer verantwortlich. Das stellt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu den politischen Konsequenzen aus der Insolvenz und dem Verkauf des Agrarkonzerns "KTG agrar fest.


Die Regierung verfüge über keine rechtliche Grundlage, Maßnahmen zur Verhinderung eines Verkaufs von Betrieben und landwirtschaftlichen Flächen an überregionale Investoren zu ergreifen, sehe aber Handlungsbedarf, heißt es weiter. Mit der Übernahme der insolventen "KTG Agrar" durch die Zech-Stiftung als einen internationalen Investor aus der Bau- und Immobilienbranche hätten ortsansässige Landwirte die betroffenen Betriebe und Flächen nicht übernehmen können.


Die Bundesregierung ziehe deshalb daraus den Schluss, dass es den dafür zuständigen Ländern mithilfe des landwirtschaftlichen Bodenrechts in diesem Fall nicht gelungen sei, agrarstrukturelle Ziele des Grundstückverkehrsgesetzes und des Landpachtverkehrsgesetzes umzusetzen.Danach sollte den Landwirten der Vorrang auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt eingeräumt werden, um eine ungesunde Anhäufung von landwirtschaftlichen Pachtflächen zu vermeiden.


Der Bund habe zudem die Bundesländer mit mehreren Studien des Thünen-Instituts und mit der Koordination der von der Agrarministerkonferenz ins Leben gerufenen Bund-Länder-Arbeitsgruppe Bodenmarktpolitik unterstützt. "Aufgrund dieser Beiträge wären die Länder in der Lage, das landwirtschaftliche Bodenrecht zu modernisieren", heißt es in der Antwort weiter


Die Rolle der staatlichen Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft (BVVG) bei Verkauf und Verpachtung an ehemalige Unternehmensteile von KTG Agrar verteidigt die Bundesregierung. Die BVVG verkaufe seit vielen Jahren kaum noch ganze Betriebe, sondern nur einzelne Flächen, schreibt sie in ihrer Antwort. Die BVVG spiele daher keine wesentliche Rolle bei Flächentransfers an Investoren. "Dies umso mehr, als die BVVG aktuell in den ostdeutschen Ländern nur noch über geringe Flächenanteile von weniger als 3 Prozent der landwirtschaftlich genutzte Fläche verfügt", heißt es dort weiter. Gleichwohl prüfe die Bundesregierung, wie es verhindert werden könne, dass Investoren über den Erwerb von Geschäftsanteilen von Betrieben übermäßig an Flächen aus dem BVVG Pool ran kämen.


Gesetzesänderungen zur besseren Regulierung von Verkäufen von Unternehmensanteilen oder ganzen landwirtschaftlichen Betrieben plant die Bundesregierung nicht und verweist erneut auf die Länder. "Die Gesetzgebungskompetenz für den landwirtschaftlichen Bodenmarkt liegt seit der Föderalismusreform im Jahr 2006 bei den Ländern. Dies gilt auch für etwaige Regelungen einer grundstückverkehrsrechtlichen Genehmigungspflichtigkeit des Anteilserwerbs an Gesellschaften mit wesentlichem Besitz an landwirtschaftlichen Flächen", heißt es wörtlich.


Wer die bisherigen KTG-Flächen heute bewirtschaftet, lesen Sie in der neuen top agrar 11/2016, die zum Ende der Woche erscheint.

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