Mit einem Leitfaden für die Genehmigung von Tierhaltungsanlagen hat das Brandenburger Agrar- und Umweltministerium ein Informationsangebot bau- und umweltrechtlich relevanter Planungsgrundlagen im Zusammenhang mit Stallbauten vorgelegt.
Grundlage waren die zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses geltenden, rechtlichen Regelungen. In der vergangenen Legislaturperiode (bis 2014, seitdem überarbeitet) hatten sich das damalige Infrastruktur- und Landwirtschaftsministerium sowie das Umwelt- und Verbraucherschutzministerium auf eine derartige Dokumentation verständigt.
Anlass war, die BImSchG-Anträge für landwirtschaftliche Anlagen zu qualifizieren, um die Arbeit der Genehmigungsbehörden zu erleichtern. Der Leitfaden ist insbesondere vor dem Hintergrund der elektronischen Antragstellung mittels EliA (elektronische immissionsschutzrechtliche Antragstellung) erarbeitet worden.
BImschG-Verfahren umfassen regelmäßig nicht nur die Prüfung der baurechtlichen, sondern auch aller umweltrelevanten Auswirkungen als Voraussetzung für die Genehmigung der Errichtung von Stallanlagen. Der Leitfaden gibt Hilfestellung und lenkt die Aufmerksamkeit der Antragsteller darauf, wie diese Umweltbelange bei der Planung der Stallanlage zu berücksichtigen sind. Der Leitfaden ist deshalb kein einseitiges Plädoyer für Großanlagen, sondern Hilfestellung, um die baulichen und die umweltrechtlichen Erfordernisse einzuhalten.
Neben den Landwirten sollen sich auch Bürger beziehungsweise Bürgerinitiativen leicht einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen verschaffen können.
Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger: „Mein Ziel ist, dass landwirtschaftliche Betriebe ihre Ställe modernisieren und weiter in Tierwohl investieren können. Seit dem 1. Januar gibt es in Brandenburg nur noch die Premiumförderung für Investitionen mit höchsten Tierwohlstandards.“ Diese Förderung setzt den höchsten Standard im Bereich Tierwohl. Neben Brandenburg haben sich mit Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen drei weitere Bundesländer entschieden, diesen Weg einzuschlagen. Zudem gibt es ab 2017 für Schweinemast- und Geflügelanlagen eine Deckelung.
Ferner wird die Anschaffung von Landwirtschaftstechnik zur Emissionsminderung bei der Ausbringung von Wirtschaftsdüngern gefördert.
Der Filtererlass für Schweinemastanlagen mit mehr als 10.000 Mastplätzen ist am 1. Januar 2017 in Kraft getreten.