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Brandenburg weist auf Herbst-Anträge zum KULAP hin

Für die Förderung nach dem Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) für 2017 können Landwirte in Brandenburg diesen Herbst Änderungsanträge einreichen. Bei den Grünlandprogrammen hat das Land seine Ziele bereits erreicht. Das Landwirtschaftsministerium in Potsdam ist mit der Annahme von KULAP unter den Landwirten zufrieden.

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Für die Förderung nach dem Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) für 2017 können Landwirte in Brandenburg diesen Herbst Änderungsanträge einreichen. Bei den Grünlandprogrammen hat das Land seine Ziele bereits erreicht. Das Landwirtschaftsministerium in Potsdam ist mit der Annahme von KULAP unter den Landwirten zufrieden.


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Bei den Agrarbehörden in Brandenburg können noch diesen Herbst Veränderungen zum KULAP-Antrag 2017 eingereicht werden. Darauf weist das Brandenburger Landwirtschaftsministerium hin. Die Förderung nach dem Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) ist in Brandenburg bisher sehr gut angenommen worden, berichtet das Ministerium aus Potsdam weiter. Derzeit steht die sogenannte Herbstantragstellung an, bei der Neu-, Erweiterungs- und Änderungsanträge für das Jahr 2017 gestellt werden können.


Bei einigen KULAP-Programmen konnten die Ziele des mit Wirtschafts- und Sozialpartnern im Land vereinbarten Entwicklungsplans, der bis zum Ende der EU-Förderperiode im Jahr 2020 ausgerichtet ist, bereits jetzt erreicht werden. Deshalb ist für diese Programme eine Neuantragstellung nicht mehr möglich, heißt es weiter. Das trifft auf die Förderprogramme Grünlandextensivierung, Heiden und Trockenrasen sowie die Umwandlung beziehungsweise Nutzung von Ackerland in / als Grünland zu. Erlaubt bleibt in diesen Programmen allerdings noch eine Änderung beziehungsweise Erweiterung der bisherigen Antragsflächen. Flächenerweiterungen werden bis zu einem Umfang von 20 Prozent zugelassen, erläutert das Landwirtschaftsministerium.


Alle anderen Programme, inklusive das Förderprogramm Ökologischer Landbau, könnten weiterhin uneingeschränkt beantragt werden. Unter dem Dach des Kulturlandschaftsprogramms bietet das Land eine Reihe Förderprogramme an. Gefördert werden Maßnahmen, die in besonderem Maße die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und den Klimaschutz gewährleisten und unterstützen. Als Ziel der Programme formuliert das Ministerium, zum Schutz der Umwelt sowie zur Erhaltung des ländlichen Lebensraums, der Landschaft und ihrer Merkmale, der Wasserressourcen, der Böden und der genetischen Vielfalt beizutragen.

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