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Brandenburg will den Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen verringern

Ab sofort bietet das Brandenburger Agrar- und Umweltministerium online eine Arbeitshilfe für die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in die Natur und Landschaft an. Sie soll helfen, den Flächenverbrauch zu reduzieren.

Lesezeit: 2 Minuten

Ab sofort bietet das Brandenburger Agrar- und Umweltministerium online eine Arbeitshilfe für die Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen bei Eingriffen in die Natur und Landschaft an. Sie soll helfen, den Flächenverbrauch zu reduzieren.


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Landwirtschaft ist - wie der Naturschutz - in besonderem Maße von der Zerschneidung und dem Rückgang von Flächen durch Siedlungs-, Verkehrs- und anderen flächenverbrauchenden Entwicklungen betroffen. Für die Landwirtschaft kommt allerdings hinzu, dass dann immer wieder Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen als Kompensation dienen. „Hier setzt“, so Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger in seinem Vorwort zur Arbeitshilfe, „das Konzept der betriebsintegrierten Kompensationsmaßnahmen an.


Landwirte und Gärtner, aber auch Bauherren und Investoren sollen gewonnen werden, um aus einem gemeinsam von Vertretern des Naturschutzes und der Landwirtschaft entwickelten Katalog Maßnahmen auszuwählen, die als Kompensation bei Eingriffen in Natur und Landschaft anerkannt werden können. Die Akzeptanz, gerade der Landwirte, für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf ihren Flächen steigt, wenn sie bei der Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beteiligt werden, heißt es beim Agrarministerium in Potsdam weiter. Damit könne auch sichergestellt werden, dass Kompensationsprojekte nicht nur einmalig abgerechnet, sondern auch längerfristig betreut und gepflegt werden. Ein wichtiger, aber gewollter Nebeneffekt sei dabei, Landwirte als Partner zu gewinnen und ihnen zusätzliche Einkommensmöglichkeiten zu erschließen.


Um den Verbrauch landwirtschaftlicher Flächen durch Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (Kompensation) zu verringern, hatte das Ministerium den Erlass „Betriebsintegrierte Kompensation“ am 1. Juni 2016 in Kraft gesetzt. Dessen Regelungen fußen auf dem Bundesnaturschutzgesetz. Demnach ist bei der Inanspruchnahme von land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen vorrangig zu prüfen, ob der Ausgleich oder Ersatz auch durch Maßnahmen zur Entsiegelung beziehungsweise durch Bewirtschaftungs- oder Pflegemaßnahmen, die der dauerhaften Aufwertung des Naturhaushalts oder des Landschaftsbilds dienen, erbracht werden kann.


Ein best-practice-Kapitel beschreibt in der Arbeitshilfe erfolgreiche Projekte wie zum Beispiel in Groß Kreutz „Umwandlung von Acker in Extensivgrünland mit Anlage von Senken“, in Schönow „Baum-Strauch-Hecke“ sowie in der Zülowniederung „Extensive Grünlandbewirtschaftung Wiesenmanagement. Die Arbeitshilfe steht als PDF-Datei über die Homepage des Ministeriums zum Download kostenfrei zur Verfügung.

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