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Breisgau-Aufsichtsrat Walter erhält Tierhaltungsverbot

Das Landratsamt Ortenau soll gegen das Aufsichtsratsmitglied der Freiburger Molkerei Breisgaumilch, Anton Walter, ein Tierhaltungsverbot erteilt haben. Zudem habe die Behörde Strafanzeige gestellt, berichtet die Badische Zeitung.

Lesezeit: 1 Minuten

Das Landratsamt Ortenau soll gegen das Aufsichtsratsmitglied der Freiburger Molkerei Breisgaumilch, Anton Walter, ein Tierhaltungsverbot erteilt haben. Zudem habe die Behörde Strafanzeige gestellt, berichtet die Badische Zeitung. Wie das Blatt beim Landratsamt erfahren habe, hätten Tierärzte zusammen mit der Polizei den Hof in Oppenau kontrolliert. Details sind nicht bekannt, es hätten jedoch Tiere eingeschläfert werden müssen. Bis zum 1. Juli müsse er nun seine Tiere verkaufen, schreibt die Zeitung. Walter, der auch Vorstandsvorsitzender der Milchererzeugergenossenschaft Ortenau ist, bleibt dagegen offensichtlich gelassen. "Dass ich ein Problem hatte mit einer Kontrolle, kann man nicht bestreiten. Was herauskommt, wird man sehen", wird er zitiert. Er habe einen Sachverständigen beauftragt, seinen Hof zu begutachten. Walter ist bekannt geworden durch seine Aktionen für den BDM. Nach den Turbulenzen um den Milchbezug der Breisgaumolkerei für die Butterherstellung wurde der Landwirt zum neuen Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Er trat damit die Nachfolge von Gottfried Hermann an. Nach der von Herman herbeigerufenen Generalversammlung verlor er - wie alle BDM-Mitglieder - kurze Zeit später seinen Posten wieder.

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