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Brüssel besteht auf Beibehaltung von EU-Recht für Nordirland bei Agrar- und Lebensmittel

Die Sicherheitsstandards für Agrarprodukte, Veterinärrecht und Lebensmittelsicherheit für Ein- und Ausführen von und nach Nordirland fallen auch nach dem EU-Austritt Großbritanniens unter EU-Recht.

Lesezeit: 4 Minuten

Die Sicherheitsstandards für Agrarprodukte, Veterinärrecht und Lebensmittelsicherheit für Ein- und Ausführen von und nach Nordirland fallen auch nach dem EU-Austritt Großbritanniens unter EU-Recht. Dies machte Brexit-Chefunterhändler Michel Barnier für die EU am Mittwoch in Brüssel bei der Vorlage eines Entwurfs des Austrittsabkommenszwischen der Europäischen Union und dem Vereinigten Königreich (UK) deutlich. Mit dem 168 Artikel umfassenden am Mittwoch beschlossenen Dokument erhöht die EU zwei Tage vor der angekündigten Brexit-Rede der britischen Premierministerin Theresa May den Druck auf das Vereinigte Königreich.


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„Gesamt-Nordirland muss auch in Zukunft im Geiste des „Good Friday Agreements“ den Regeln der Europäischen Zollunion unterliegen“, betonte Michel Barnier vor der Presse. Damit sollen Grenzkontrollen zwischen Nordirland und dem angrenzenden Großbritannien als künftigem Drittstaat aus EU-Perspektive der volle Rechtschutz und die Zollfreiheit der Europäischen Union gewahrt bleiben. „Das tägliche Leben an den Binnengrenzen zu Nordirland soll sich gegenüber der heutigen Freizügigkeit nicht verändern“, forderte Barnier entsprechende Zusicherungen von der britischen Seite ein.


Der am Mittwoch vorgelegte Entwurf des Austrittsabkommens besteht aus sechs Teilen: Bestimmungen zu den Bürgerrechten, Bestimmungen zu anderen Fragen, die im Zuge des Austritts zu klären sind, wie vor dem Austritt in Verkehr gebrachte Waren, der Finanzregelungen, den Übergangsregelungen und institutionellen Bestimmungen sowie einem Protokoll über Irland/Nordirland. Dieses Protokoll konkretisiert die dritte Option im Gemeinsamen Bericht zur Vermeidung einer harten Grenze auf der Insel Irland. Dies stellt die von der EU skizzierte Notfalllösung dar, die zur Anwendung kommt, wenn keine anderen gemeinsamen Lösungen gefunden werden.


Französischem Ex-Agrarminister Barnier liegen Landwirtschaftsexporte am Herzen


Der Entwurf wird nun dem Rat (Artikel 50) – also den Mitgliedstaaten und der Lenkungsgruppe "Brexit" des Europäischen Parlaments noch diese Woche zur Begutachtung übermittelt. Anschließend wird er dem Vereinigten Königreich als Grundlage für die weiteren Verhandlungen vorgelegt. In der nächsten Woche steht eine weitere Verhandlungsrunde zwischen der EU und UK in Brüssel an. „Es gibt noch viele und zu viele fehlende Übereinstimmungen in wesentlichen Punkten“, sagte Barnier. Für den ehemaligen französischen Landwirtschaftsminister Barnier genießen Warenaustausch im Agrofoodsektor bei den zukünftigen Handelsbeziehungen einen hohen Stellenwert.


Bis zum anstehenden Frühjahrsgipfel der EU-Staats- und Regierungschefs am 22. und 23. März hat Brüssel das Vereinigte Königreich aufgefordert, mehr Klarheit in seinem Standpunkt zum Rahmen der künftigen Beziehungen offenzulegen. „Es geht hier nicht um Absichtserklärungen oder einfache Deklarationen, sondern um einen bindenden völkerrechtlichen internationalen Vertrag, den wir hier verhandeln und zu einem Erfolg führen wollen“, unterstrich Barnier.


Die politische zunehmend instabile Situation in London lässt zunehmend Zweifel aufkommen, ob dies bis zum Oktober dieses Jahres tatsächlich gelingt. Mit dem jetzt vorgelegten sogenannten „Backstop Protokoll“ richtet sich die EU auch auf ein „worst case scenario“ ein. Kommt es zu keinem für beide Seiten befriedigenden und an den EU-Linien orientierten Abkommen, fällt Großbritannien ab dem 30. März 2019 in ein handelspolitisches Vakuum. Die von der EU konzidierte Brücke eines Übergangsregimes bis Ende 2020 ist allerdings davon abhängig, dass es bis zum Herbst zu einem “agreement“ kommt. Denn was als mögliches Abkommen in Brüssel ausverhandelt wird, muss anschließend noch in einem langwierigen Ratifizierungsprozess in den Parlamenten der 27 EU-Mitgliedstaaten abgesegnet werden. All dies vor den Neuwahlen des EU-Parlamentes im Mai 2019.


Für die irischen und die europäischen Landwirte beziehungsweise Lebensmittelexporteure nach und von den Britischen Inseln steht viel auf dem Spiel. Schließlich stellt UK für die EU der drittgrößte Exportmarkt dar.

Das Abkommen nach Artikel 50 des EU-Vertrages muss vom Rat, dem Europäischen Parlament und dem Vereinigten Königreich entsprechend seinen verfassungsrechtlichen Vorschriften unter Dach und Fach gebracht werden. „Das Vereinigte Königreich wird die Europäische Union am 30. März 2019 verlassen“, lautet der abschließende Satz des Artikel-50-Austrittsabkommens lapidar.

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