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Brüssel bewertet Biozid-Einsatz

Die EU-Kommission hat am Montag dieser Woche einen Vorschlag für wissenschaftliche Kriterien vorgelegt, anhand derer hormonelle Wirkung von Bioziden bewertet werden kann. Die Fachleute sprechen von sogenannten endokrinen Disruptoren. Damit will Brüssel für den Menschen schädliche Biozide identifizieren.

Lesezeit: 2 Minuten

Die EU-Kommission hat am Montag dieser Woche einen Vorschlag für wissenschaftliche Kriterien vorgelegt, anhand derer hormonelle Wirkung von Bioziden bewertet werden kann. Die Fachleute sprechen von sogenannten endokrinen Disruptoren. Damit will Brüssel die Biozide identifizieren, die die menschliche Gesundheit und Umwelt schädigen können. 

 

Biozide werden als Desinfektionsmittel im Lebens- und Futtermittelbereich verwendet. Auch Fipronil, das im August den Eierskandal mit Millionenschäden für Handel und Geflügelhalter in Belgien, Holland und Deutschland auslöste, ist ein in vielen EU-Ländern als Biozid und systemisches Pflanzenschutzmittel (Insektizid) zugelassener Wirkstoff. Es wirkt als Kontaktgift lang anhaltend gegen Ackerschädlinge sowie Parasiten.



Biozide kommen aber nicht nur zur Desinfektion von Hühnerställen zum Einsatz. Sie finden sich vor allem in Einrichtungen der Lebensmittelverarbeitung zur Reinigung von Behältern, Bestecken und Geschirr, der Hygiene von Oberflächen und Leitungen, die zur Herstellung, Beförderung und Lagerung von Lebensmitteln dienen. Darüber hinaus werden sie in der Tierhaltung in Futtermitteltrögen und Trinkwasseraufbereitung als Reinigungsmittel benutzt.



„Die heutige Abstimmung unterstreicht unsere Entschlossenheit, eine echte EU-Strategie zu endokrinen Disruptoren zu entwickeln. Nach monatelangen Verhandlungen nähern wir uns dem Ziel, das weltweit erste Regulierungssystem mit rechtsverbindlichen Kriterien zur Definition endokriner Disruptoren zu schaffen“, zeigte sich EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis mit dem Beschluss sehr zufrieden. Damit der Vorschlag in Kraft treten kann, muss er in Brüssel vom Europäischem Parlament umd vom Ministerrat gebilligt werden. In Deutschland ist das Umweltbundesamt die zuständige Behörde. Wie schnell das geht ist völlig offen. Über eine vergleichbare Regelung zur Bewertung der hormonellen Wirkung von Pflanzenschutzmitteln ist ebenfalls nicht nicht entschieden.  



Thomas A. Friedrich, Brüssel

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