Die EU will exzessiven Finanzspekulationen mit Nahrungsmitteln einen Riegel vorschieben und hat daher ihre Richtlinie zu Finanzinstrumenten neu gefasst. Letzte Woche haben sich Rat, Parlament und Kommission in Brüssel auf die Neufassung der Richtlinie geeinigt.
Damit kann die EU-Kommission jetzt mit der Umsetzung beginnen; ab Mitte 2015 sollen die in der Richtlinie genannten Maßnahmen dann greifen.
Bundeslandwirtschaftsminister Hans-Peter Friedrich (CSU) begrüßt dies. Die Agrarwirtschaft benötige funktionsfähige Warenterminmärkte zur Preisstabilisierung und –absicherung. Die neue Richtlinie schaffe dafür die Voraussetzung.
Die neue Richtlinie sieht Positionslimits vor, welche die Aktivitäten von Finanzinvestoren an den Warenterminmärkten einschränken sollen. Physische Preisabsicherungsgeschäfte der Agrarwirtschaft sollen von diesen Positionslimits aber ausdrücklich nicht betroffen sein.
Auch kurzfristige Handelsunterbrechungen werden künftig möglich sein, um die Gefahren des Hochfrequenzhandels zu begrenzen.
Bestimmte Finanzprodukte will die EU in Zukunft präventiv verbieten können, sofern diese eine Gefahr für Finanz- oder Gütermärkte darstellen.
Schließlich soll auch die Transparenz an den Warenterminmärkten durch regelmäßige und schnelle Berichterstattung verbessert werden. Damit werde die Marktregulierung vereinfacht und eine bessere Datengrundlage für wissenschaftliche Untersuchungen geschaffen, so die Erwartungen. Mit dieser Maßnahme folgt man dem Vorbild der USA.
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