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Brüssel will unfairen Handelspraktiken Riegel vorschieben

Brüssel bricht eine Lanze für Europas Bauern: Die Geschäftsbeziehungen zwischen Erzeugern und Handel sollen auf eine neue Grundlage gestellt werden. Die bisherigen einseitigen Abhängigkeiten - oft zu Lasten von Landwirten und kleinen Erzeugergemeinschaften - sollen der Vergangenheit angehören.

Lesezeit: 3 Minuten



Lebensmittelerzeuger aus Landwirtschaft und Nahrungsherstellung sollen künftig pünktlicher bezahlt, vor dem Verderb von Waren geschützt werden und in der Lebensmittelkette einen gleichberechtigten Platz gegenüber Discountern und Handelsketten einnehmen. Dies sieht ein Gesetzesvorschlag der EU-Kommission vor, den EU-Agrarkommissar Phil Hogan am Donnerstag in Brüssel vorlegt.

 

Brüssel bricht eine Lanze für Europas Bauern: Die Geschäftsbeziehungen zwischen Erzeugern und Handel sollen auf eine neue Grundlage gestellt werden. Die bisherigen einseitigen Abhängigkeiten - oft zu Lasten von Landwirten und kleinen Erzeugergemeinschaften - sollen der Vergangenheit angehören und alle beteiligten Geschäftspartner künftig auf Augenhöhe miteinander verhandeln.

 

So sollen kurzfristige Auftragsstornierungen von verderblichen Waren durch den Handel nicht mehr zu Lasten von landwirtschaftlichen Erzeugern gehen. Bestellte Ware muss bezahlt werden und Mengenreduzierungen gegenüber der ursprünglichen Bestellung sollen in Zukunft ebenso unzulässig sein, wie Preisabschläge für verdorbene Ware, die nicht vom Lieferbetrieb zu verantworten sind. Auch die Zahlungsverpflichtungen des Handels für Frischware soll auf 30 Tage festgesetzt werden. Wird die Zahlungsfrist überschritten, stehen dem Lieferanten Verzugszinsen zu.


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Brüssel will bisherigen Machenschaften von Discountern, wie die Rücksendung unverkaufter Frischware oder das Abwälzen von Listungsgebühren, einen Riegel vorschieben. Auch eine Beteiligung des Lieferanten an Werbekosten, soll der Handel dem Lieferanten nicht länger aufbrummen dürfen.

 

Die Umsetzung der von EU-Agrarkommissar Phil Hogan zusammengetragenen Beschwerden und Benachteiligungen der landwirtschaftlichen Erzeuger gegenüber nicht selten omnipotent auftretenden Handelsmanagern, soll von den EU-Mitgliedstaaten im Einzelnen konkretisiert werden. Die Verletzung von Geschäftsvereinbarungen und vertraglichen fixierten Liefer- und Abnahmebedingungen sollen auch strafbewehrt, notfalls vor Gericht erstritten werden können. Das heißt, der Handel muss bei Zuwiderhandlung in Zukunft mit gesetzlichen Sanktionen und Strafzahlungen rechnen.

 

EU-Gesetzesvorschlag zielt auf europäische Mindeststandards ab

Im Visier der Brüsseler Initiative stehen vor allem Lebensmittelkonzerne und der Lebensmitteleinzelhandel ab 250 Beschäftigte oder einem Jahresumsatz von mindestens 50 Millionen Euro. Hogans Initiative zielt auf die Einkommenssicherung von Landwirten und die Stärkung der Stellung des Bauern in der sogenannten Lebensmittelkette ab. Die EU-Kommission will europäische Mindeststandards bei Zahlungsfristen, Lieferverträgen sowie Wettbewerbsbedingungen schaffen. Der EU-Binnenmarkt soll für Landwirte besonders im grenzübergreifenden Handel wie zum Beispiel im Dreiländereck der Benelux-Staaten im Handelsaustausch mit Deutschland, als größtem Abnehmer und Umschlagsplatz von Frischwaren und Lebensmitteln in der EU, attraktiver werden.

 

Der Stein des Anstoßes für eine europäische Befassung der Handelspraktiken in der Lebensmittelbranche geht auf mittel- und osteuropäische Staaten zurück, die sich vor allem von deutschen Discountern und Lebensmittelkonzernen mit minderwertiger Ware - sogenannten zweierlei Qualitäten - im Jahre 2016 in Supermärkten konfrontiert sahen.


EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte in seiner Rede zur „Lage der EU“ zu Beginn des Jahres 2017 Abhilfe versprochen und eine entsprechende Gesetzesinitiative angekündigt. EU-Agrarkommissar Phil Hogan liefert nun mehr diese Woche. Die gemachten Vorschläge müssen noch vom EU-Parlament und im Rund der EU-Landwirtschaftsminister diskutiert werden. Die bulgarische EU-Ratspräsidentschaft hat angekündigt, das Thema unfaire Handelspraktiken und Verschwendung von Lebensmitteln schon beim anstehenden zweitägigen EU-Agrarministerrat am 16. und 17. April in Luxemburg auf die Tagesordnung setzen zu wollen.

 

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