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Brunner stockt Fischotter-Entschädigungsfonds auf

Gute Nachricht für alle Otter-geschädigten Teichwirte in Bayern: Landwirtschaftsminister Helmut Brunner hat den erst im vergangenen Jahr aufgelegten Entschädigungs-Fonds zum Ausgleich von Fischotter-Schäden von 100.000 auf 250.000 Euro aufgestockt.

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Gute Nachricht für alle Otter-geschädigten Teichwirte in Bayern: Landwirtschaftsminister Helmut Brunner hat den erst im vergangenen Jahr aufgelegten Entschädigungs-Fonds zum Ausgleich von Fischotter-Schäden von 100.000 auf 250.000 Euro aufgestockt.


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Wie Brunner in München mitteilte, hätten die Schadensmeldungen des ersten Jahres gezeigt, dass die bisher veranschlagten Mittel nicht ausreichen, um die tatsächlichen Verluste der Teichwirte auszugleichen. „Mit der Aufstockung wollen wir sicherstellen, dass keiner unserer teichwirtschaftlichen Familienbetriebe allein gelassen wird und auf seinen Otter-Schäden sitzen bleibt“, sagte der Minister. Aus dem Entschädigungsfonds können bis zu 80 Prozent der durch den Otter erlittenen Einbußen ersetzt werden.



Vor allem in Niederbayern, der Oberpfalz und Oberfranken breitet sich das streng geschützte Tier zunehmend aus und richtet in den Teichanlagen schweren Schaden an. Brunners im vergangenen Jahr gestarteter Fischotter-Managementplan sieht neben Entschädigungen auch den Einsatz von Otter-Beratern vor. Diese mittlerweile drei in den besonders betroffenen Regionen eingesetzten Berater erläutert den Betrieben vor Ort, wie sie ihre Teiche optimal schützen können. Schutzzäune, die nach den Vorgaben eines Beraters errichtet wurden, können bis zur Hälfte der Kosten bezuschusst werden.



Nach Aussage des Ministers ist der Erhalt der 10.000 bayerischen Teichwirte ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen. Denn sie erzeugen nicht nur etwa die Hälfte aller Karpfen und ein Drittel aller Forellen in Deutschland. Durch die seit Generationen hinweg betriebene naturnahe und extensive Teichwirtschaft sichern die ausschließlich in Familienhand befindlichen Betriebe zudem wichtige Naturräume und Rückzugsgebiete für bedrohte Tier- und Pflanzenarten.

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