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Brunner weitet Förderprogramm für kleinere Investitionen aus

Ab sofort können Landwirte in Bayern für eine Vielzahl kleinerer Investitionen Fördergelder beantragen. „Wir haben die Angebote in unserem Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft gezielt erweitert“, sagte Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in München.

Lesezeit: 2 Minuten

Ab sofort können Landwirte in Bayern für eine Vielzahl kleinerer Investitionen Fördergelder beantragen. „Wir haben die Angebote in unserem Bayerischen Sonderprogramm Landwirtschaft gezielt erweitert“, sagte Landwirtschaftsminister Helmut Brunner in München.


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Das aus Landesmitteln finanzierte Programm bietet laut dem Minister damit noch attraktivere Anreize, um kleinere Investitionen zur Verbesserung der Haltungsbedingungen und zur Vermeidung von Witterungsschäden zu ermöglichen. Neu ist laut Brunner unter anderem, dass jetzt die erstmalige Umstellung kleiner Milchviehbestände von Anbindehaltung auf Laufställe gefördert werden kann.


Zuschüsse gibt es auch für Anpassungen an den Klimawandel: etwa für die Anlage von Wasserspeicherbecken oder Insektenschutzeinrichtungen im Obst-, Garten- und Weinbau.


„Mit der Ausweitung unseres Programms stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer bäuerlichen Betriebe und tragen den Anliegen einer artgerechten Tierhaltung Rechnung“, so Brunner. Wie schon bisher können auch künftig Investitionen in Tierausläufe, für Witterungsschutzeinrichtungen im Obst-, Garten-, Wein- und Sonderkulturbau, für die Anschaffung von Spezialmaschinen zur Bewirtschaftung von Steillagen im Berggebiet und im Weinbau, für Heutrocknungsanlagen auf Basis regenerativer Energien und für Saatgutaufbereitungsanlagen gefördert werden.


Das Sonderprogramm sieht Zuschüsse von 25 Prozent für alle förderfähigen Investitionen zwischen 5 000 und 100 000 Euro vor. Die Umstellung auf Laufstallhaltung kann bis zu einem Investitionsvolumen von 150 000 Euro bezuschusst werden, bei Saatgutaufbereitungsanlagen und Schutzeinrichtungen liegt die Grenze bei 50 000 Euro. Der Freistaat stellt für das Programm jährlich bis zu fünf Millionen Euro bereit.


Detaillierte Informationen und die Antragsunterlagen gibt es bei den Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sowie unter www.stmelf.bayern.de/foerderwegweiser.

 

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